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Landschaft Welle
12.04.2024

Haushalt 2024 des Landkreises Calw genehmigt

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Schreiben vom 10. April 2024 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 des Landkreises Calw einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Immobilien der Kreiskrankenhäuser Calw und Nagold“, „Breitband Landkreis Calw“ und „Erneuerbare Energien Landkreis Calw“ für das Wirtschaftsjahr 2024 bestätigt und genehmigt. Der Wirtschaftsplan „Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Calw“ wurde bereits Ende Dezember 2023 bestätigt und genehmigt.

Die Haushaltssatzung des Landkreises Calw für das Jahr 2024 einschließlich der o.g. Wirtschaftspläne wurde am Freitag, 12. April 2024 der Homepage des Landkreises unter Amtliche Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht und ist von Montag, 15. April 2024 bis Dienstag, 23. April 2024 in der Abteilung Finanzen und Beteiligungen öffentlich ausgelegt.

Somit liegen nun für den Landkreis Calw (Haushaltsplan) sowie für seine Eigenbetriebe (Finanzplanungen der Wirtschaftspläne) die rechtlichen Voraussetzungen vor, ihre Ansätze für das Haushaltsjahr 2024 zu bewirtschaften.

Unter folgendem Link können Sie den Haushalt 2024 aufrufen: https://www.kreis-calw.de/Service-Verwaltung/Verwaltung/Amtliche-Bekanntmachungen 

Hinweis: das Gesamtwerk im PDF-Format hat 914 Seiten.

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