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Landschaft Welle

Kenntnisgabeverfahren

Im Kenntnisgabeverfahren wird das Bauvorhaben der Baurechtsbehörde durch die Einreichung der Bauvorlagen nur zur Kenntnis gegeben.

Der Entwurfsverfasser ist dafür verantwortlich, dass die Planunterlagen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen und die Festsetzungen des Bebauungsplans genau eingehalten werden.

Dieses Verfahren findet nur Anwendung bei:

  • Wohngebäude
  • sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, ausgenommen Gaststätten
  • sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind
  • Nebengebäude und Nebenanlagen für die oben genannten Vorhaben (z.B. Garagen)

Diese Vorhaben müssen außerdem im Geltungsbereich eines nach dem 29.06.1961 rechtsverbindlich gewordenen Bebauungsplans i. S. von § 30 BauGB liegen und außerhalb des Geltungsbereichs einer Veränderungssperre.

Kenntnisgabepflichtige Vorhaben müssen – ebenso wie genehmigungspflichtige – den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
Das Kenntnisgabeverfahren wird beim Abbruch von Anlagen und Einrichtungen durchgeführt, soweit die Vorhaben nicht bereits nach § 50 Abs. 3 LBO verfahrensfrei sind.


Notwendige Unterlagen für das Kenntnisgabeverfahren sind:


Weitere Formulare:


Ihre Ansprechpartner:

Stadt/ Gemeinde Ansprechpartner
  (die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie in der rechten Randspalte)
Althengstett Frau Koske
Bad Herrenalb Herr Theurer
Bad Liebenzell Herr Bertsch
Bad Teinach-Zavelstein Herr Bertsch
Dobel Herr Theurer
Gechingen Herr Theurer
Höfen Herr Theurer
Neubulach Herr Bertsch
Neuweiler Frau Koske
Oberreichenbach Herr Theurer
Ostelsheim Frau Koske
Schömberg Herr Theurer
Simmersfeld Frau Koske
Simmozheim Herr Bertsch
Unterreichenbach Herr Bertsch
Wildberg Frau Koske

 

Kontakt

Rolf Bertsch
Bauordnung
Kreisbaumeisterstelle
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-367
Fax: 07051 795-367
E-Mail oder Kontaktformular
Joachim Theurer
Bauordnung
Kreisbaumeisterstelle
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 162
Fax: 07051 795 162
E-Mail oder Kontaktformular
Karen Koske
Bauordnung
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 366
Fax: 07051 795 366
E-Mail oder Kontaktformular