Einschulungsuntersuchung
Alle Kinder, die in Baden-Württemberg eingeschult werden, sind verpflichtet (Rechtsgrundlagen siehe unten) an der Einschulungsuntersuchung teilnehmen.
Die Untersuchung der vier- bis fünfjährigen Kinder dient der frühzeitigen Beurteilung des Entwicklungsstands des Kindes und der eventuellen Feststellung von Entwicklungsverzögerungen, die die spätere Teilnahme am Unterricht erschweren können.
Sämtliche Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Ablauf der Einschulungsuntersuchung
1.) Einschulungsuntersuchung Schritt 1 und 2
Die ESU ist für alle Kinder verpflichtend und findet in zwei Schritten statt.
Schritt 1 (Basisuntersuchung):
Im vorletzten Kindergartenjahr vor der termingerechten Einschulung untersuchen unsere medizinischen Assistentinnen alle Kinder im Stadt-/Landkreis. Kinder, bei denen eine ärztliche Untersuchung oder eine Sprachstandsdiagnostik erforderlich ist, werden zu einer ergänzenden Untersuchung eingeladen.
Schritt 2 (Schulärztliche Beurteilung):
Im letzten Kindergartenjahr kann, sofern notwendig, eine weitere Untersuchung erfolgen.
2.) Worum geht es bei der Basisuntersuchung?
In der Basisuntersuchung (Schritt 1) soll der Gesundheits- und Entwicklungsstand des Kindes festgestellt werden. Falls eine Entwicklungsverzögerung oder -störung festgestellt wird, werden die Eltern über den Förderbedarf und Fördermöglichkeiten beraten und ggf. über mögliche weiteren diagnostischen Abklärungen aufgeklärt.
Es geht bei diesem Termin nicht um die Frage der „Schulfähigkeit“.
Die ESU wird im vorletzten Kindergartenjahr durchgeführt, damit falls eine Förderung notwendig ist, noch genügend Zeit bleibt, diese einzuleiten.
3.) Wie läuft die Untersuchung ab?
Die Basisuntersuchung findet in der Regel in der Kindertageseinrichtung statt und dauert ca. 45 Minuten. Sie können Ihr Kind zur Untersuchung begleiten. Sind Sie nicht bei der Untersuchung dabei, erhalten Sie trotzdem ausführliche Informationen.
4.) Was wird untersucht?
Die medizinische Assistentin überprüft folgende Entwicklungsbereiche:
- Größe und Gewicht
- Seh- und Hörvermögen
- Sprache
- Motorik
- Malentwicklung
- Zahlen-/Mengenverständnis
5.) Welche Unterlagen werden benötigt?
Bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen zur Untersuchung mit:
- die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung
- den ausgefüllten Fragebogen für sorgeberechtigte Personen
- das Früherkennungsheft für Kinder bzw. die Teilnahmekarte (Vorlage verpflichtend)
- das Impfbuch bzw. eine schriftliche Erklärung, dass Ihr Kind nicht geimpft ist (Vorlage verpflichtend)
- falls vorhanden, wichtige Arztberichte zu Erkrankungen Ihres Kindes
- bei Brillenträgern: Brille nicht vergessen
Die Assistentin dokumentiert die Informationen und Sie werden zu Impfungen beraten.
6.) Wie wird das Untersuchungsergebnis übermittelt?
Sie erhalten von uns einen schriftlichen Befund, den Sie bitte an den Kinderarzt/-ärztin weitergeben.
Sofern Sie einwilligen, wird die Kindertageseinrichtung über die Ergebnisse der Untersuchung zur eventuellen Planung pädagogischer Fördermaßnahmen informiert.
Zusätzlich erhalten Sie bei Bedarf unseren Elternratgeber mit Tipps zur weiteren Förderung Ihres Kindes.
7.) Warum benötigen wir die Einwilligungserklärungen?
Eine fachübergreifende Zusammenarbeit ist für die optimale Förderung Ihres Kindes sehr wichtig. Damit wir mit den pädagogischen Fachkräften zusammenarbeiten können, benötigen wir Ihre Einwilligung.
Informationen zur Einschulungsuntersuchung in mehreren Sprachen
Rechtsgrundlagen
- Datenschutzgrundverordnung
- § 91 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) (Schulgesundheitspflege)
- Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Durchführung schulärztlicher Untersuchungen sowie zielgruppenspezifischer Untersuchungen und Maßnahmen in Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen (Schuluntersuchungsverordnung)
- Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung der Einschulungsuntersuchung und der Jugendzahnpflege (VWV ESU und Jugendzahnpflege)
- Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Durchführung einer Sprachstandsdiagnose in Verknüpfung mit der Einschulungsuntersuchung vom 18. Dezember 2008
- § 8 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) (Schulgesundheitspflege)
- § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes)
Zusätzliche Informationen für Eltern
Elternratgeber zu den Ergebnissen der Einschulungsuntersuchung finden Sie hier: Schulgesundheitspflege: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de), Elternratgeber mehrsprachig QR-Code