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Online Zulassung

Der Kreis Calw ist landesweit Vorreiter bei der Online-Fahrzeugzulassung. Nach einer kürzlich erfolgten Systemumstellung in der Kfz-Zulassung ist der Landkreis Calw bislang der erste und einzige Landkreis in Baden-Württemberg, bei dem alle Standarddienste der Fahrzeugzulassung für Privatpersonen vollumfänglich online angeboten werden.

Ablauf der verschiedenen Standardzulassungsvorgänge für Privatpersonen im Internet:

Auf der Website www.kreis-calw.de des Landkreises Calw kann im Bereich „Online Dienste“ unter „Führerschein und Zulassung“ auf die „Online-Zulassungsvorgänge“ zugegriffen werden.

Für ihre Nutzung ist zunächst ein Identitätsnachweis mittels des neuen elektronischen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels erforderlich. Hierfür muss die Online-Ausweisfunktion (eID) aktiviert sein.

Bei Aufruf der Seite über einen Desktop-PC ist für die Identifikation ein Kartenlesegerät notwendig, mittels welchem die Daten des Personalausweises übertragen werden. Beim Öffnen der Seite über ein mobiles NFC-fähiges Endgerät (Smartphone, Tablet) wird die vorherige Installation der „Ausweis-App2“ (abrufbar über www.ausweisapp.bund.de) vorausgesetzt. Die Daten werden dann automatisiert aus der App übernommen.

Vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs im Internet

Die vollautomatisierte Außerbetriebsetzung ist für Fahrzeuge möglich, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Es wird das Vorliegen der Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten inklusive verdeckten Sicherheitscodes sowie der Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode vorausgesetzt.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Identitätsnachweises muss das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingegeben werden. Anschließend gilt es die Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freizulegen und die Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen abzuziehen. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass, sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig ist und das Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf.

Die freigelegten Sicherheitscodes müssen nun in die Antragsmaske des Online-Portals eingetragen werden. Sofern eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht ist, kann das Kennzeichen reserviert werden.

Die Antragsdaten werden automatisiert validiert. Nach erfolgter Bezahlung der anfallenden Gebühr via ePayment-System – im Landkreis Calw kommt hier Paydirekt, ein Online-Bezahlverfahren deutscher Banken und Sparkassen, zum Einsatz – müssen die Eingaben und die Antragsstellung bestätigt werden. Nachdem der Antrag in Echtzeit automatisiert geprüft wurde, kann die Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abgerufen werden.

Wiederzulassung eines Fahrzeugs im Internet

Die Wiederzulassung istfür Fahrzeuge möglich, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden und aktuell außer Betrieb gesetzt sind. Es wird das Vorliegen der Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode, der Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel), einer gültigen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.), einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP) sowie der IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters vorausgesetzt.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Identitätsnachweises muss zunächst die Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freigelegt werden. Anschließend gilt es das Kfz-Kennzeichen und ggf. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), den freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I, den freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel), das Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP), die eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung und die IBAN (Halterkonto für das SEPA-Lastschriftverfahren zum Einzug der Kfz-Steuer) in die Antragsmaske einzugeben sowie das nächste freie Kennzeichen auszuwählen bzw. ein Wunschkennzeichen oder ein reserviertes Kennzeichen anzugeben.

Die Antragsdaten werden automatisiert validiert. Nach erfolgter Bezahlung der anfallenden Gebühr via ePayment-System – im Landkreis Calw kommt hier Paydirekt, ein Online-Bezahlverfahren deutscher Banken und Sparkassen, zum Einsatz – müssen die Eingaben und die Antragsstellung bestätigt werden. Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.

Der Zulassungsbescheid inklusive Gebührenbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I – bei Halterwechsel auch Teil II –, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet. Da für den postalischen Versand via Einschreiben ein entsprechendes Porto anfällt, liegt hier die Gebühr um vier Euro höher als bei einer persönlichen Durchführung der Wiederzulassung vor Ort in der Zulassungsstelle.

Abschließend muss der Plakettenträger auf das Kennzeichen aufgebracht werden. Das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist in der Regel drei Tage nach Versand wirksam – dann darf das Fahrzeug bewegt werden.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, der Gebührenrückstände nach Landesrecht und des Vorliegens einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Umschreibung bei Halterwechsel mit / ohne Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeugs im Internet

Die Umschreibung bei Halterwechsel mit / ohne  Kennzeichenmitnahme istfür gebrauchte Fahrzeuge möglich, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden und bereits angemeldet sind. Entschließt sich der neue  Halter das Kennzeichen des alten Halters zu übernehmen,  ist „sofortiges Losfahren“ nach Abschluss des Online-Vorgangs möglich. Gesetzlich neu eingeführt wurde, dass jedes Kennzeichen aus dem Bundesgebiet vom neuen Halter mit übernommen werden kann, was die Onlinezulassung deutlich vereinfacht.

Es wird das Vorliegen der Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit verdeckten Sicherheitscodes, einer gültigen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.), einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP) sowie der IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters und die Übernahme des bisherigen Kennzeichens vorausgesetzt.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Identitätsnachweises muss zunächst die Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II freigelegt werden. Anschließend gilt es das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), die freigelegten Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und II, das Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP), die eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung und die IBAN (Halterkonto für das SEPA-Lastschriftverfahren zum Einzug der Kfz-Steuer) in die Antragsmaske einzugeben.

Die Antragsdaten werden automatisiert validiert. Nach erfolgter Bezahlung der anfallenden Gebühr via ePayment-System – im Landkreis Calw kommt hier Paydirekt, ein Online-Bezahlverfahren deutscher Banken und Sparkassen, zum Einsatz – müssen die Eingaben und die Antragsstellung bestätigt werden. Nachdem der Antrag in Echtzeit automatisiert geprüft wurde, wird der Zulassungsbescheid sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden. Nun kann der Zulassungsbescheid ausgedruckt werden. Der Ausdruck muss stets mitgeführt werden.

Entschließt sich der neue Halter Wunschkennzeichen anfertigen zu lassen, so muss der Versand der Zulassungsbescheinigungen und der Plaketten abgewartet werden, bevor das Fahrzeug bewegt wird. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet. Da für den postalischen Versand via Einschreiben ein entsprechendes Porto anfällt, liegt hier die Gebühr um vier Euro höher als bei einer persönlichen Durchführung der Wiederzulassung vor Ort in der Zulassungsstelle. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, der Gebührenrückstände nach Landesrecht und des Vorliegens einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs im Internet

Die Neuzulassung ist für fabrikneue Fahrzeuge, die zum ersten Mal angemeldet werden, möglich. Es wird das Vorliegen der Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode, einer gültigen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) sowie der IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters und die Übernahme des bisherigen Kennzeichens vorausgesetzt.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Identifikation muss zunächst die Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freigelegt werden. Anschließend gilt es die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), den freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II, die eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung und die IBAN (Halterkonto für das SEPA-Lastschriftverfahren zum Einzug der Kfz-Steuer) in die Antragsmaske einzugeben sowie das nächste freie Kennzeichen auswählen bzw. ein Wunschkennzeichen oder ein reserviertes Kennzeichen anzugeben.

Die Antragsdaten werden automatisiert validiert. Nach erfolgter Bezahlung der anfallenden Gebühr via ePayment-System – im Landkreis Calw kommt hier Paydirekt, ein Online-Bezahlverfahren deutscher Banken und Sparkassen, zum Einsatz – müssen die Eingaben und die Antragsstellung bestätigt werden. Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.

Der Zulassungsbescheid inklusive Gebührenbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet. Da für den postalischen Versand via Einschreiben ein entsprechendes Porto anfällt, liegt hier die Gebühr um vier Euro höher als bei einer persönlichen Durchführung der Wiederzulassung vor Ort in der Zulassungsstelle.

Abschließend muss der Plakettenträger auf das Kennzeichen aufgebracht werden. Das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist in der Regel drei Tage nach Versand wirksam – dann darf gefahren werden. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände und der Gebührenrückstände nach Landesrecht.

Aktualisieren der Fahrzeugpapiere nach Umzug nun auch online möglich

Auch für das Aktualisieren der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung I + II) nach einem Umzug ist nun nicht mehr der Besuch der Zulassungsstelle notwendig. Nach erfolgreichem Abschluss der Identifikation können die notwendigen Schritte online erfolgen. Auch in diesem Fall erhält man einen vollautomatisierten Bescheid und nach einigen Tagen postalisch die neuen Unterlagen zugesendet.

Hintergrundinformation zur Entwicklung der internetbasierten Fahrzeugzulassung:

Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verfolgte Entwicklung der internetbasierten Fahrzeugzulassung erfolgt stufenweise.

Seit der zum 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Stufe eins können in Deutschland über die von den Kommunen und Ländern bereitgestellten Online-Portale internetbasierte Anträge zur Außerbetriebsetzung für zulassungspflichtige Fahrzeuge gestellt werden. Grundlage hierfür war die Einführung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und neuer Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes.

Zum 1. Oktober 2017 folgte die Umsetzung der Stufe zwei. Seither kann auch die Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk und mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen im Internet beantragt werden. Mit der Einführung dieses Verfahrens wurden die Grundlagen für die Digitalisierung weiterer Zulassungsverfahren von Fahrzeugen geschaffen. Insbesondere wurde erstmalig deutschlandweit die Erfassung, Speicherung und Überprüfung von Hauptuntersuchungs- und Sicherheitsprüfungs-Daten im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) im Kraftfahrt-Bundesamt in Echtzeit ermöglicht.

Am 1. Januar 2018 trat eine Verordnung in Kraft, mit der eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) eingeführt wurde. Auf die ZB II wurde – analog zur ZB I – ein verdeckter Sicherheitscode aufgebracht. Die Ausgabe der neuen ZB II erfolgte zur Vorbereitung der Nutzung in Stufe drei.

Seit dem 1. Oktober 2019 wurde die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Standardzulassungsvorgänge (jetzt auch Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung) ausgeweitet und die Automatisierung noch stärker ausgebaut. Die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung ist erstmals für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung möglich. Bei der Umschreibung besteht für die neue Halterin bzw. den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.

Außerdem steht der fahrzeugindividuelle Datensatz aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung digital zur Verfügung. Die Fahrzeughersteller sind national zur digitalen Übermittlung der Datensätze an eine zentrale Datenbank beim Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtet, sodass die Daten für die Prüfung von technischen Fahrzeugeigenschaften, insbesondere im internetbasierten Zulassungsverfahren, zur Verfügung stehen.

In der nun noch ausstehenden Stufe vier ist die Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auf juristische Personen vorgesehen, wovon insbesondere Unternehmen profitieren sollen.