Aktuelles
Landrat Helmut Riegger: Haushaltsrede 2012
Informationen und Anträge für Bildungs- und Teilhabepaket
Amtliche Bekanntmachungen
Sitzungstermine
06.02.2012
13.02.2012
Service-BW
Haushalt
Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Er enthält u.a alle im Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen (Ergebnishaushalt) und voraussichtlich ergebnis- und vermögenswirksamen Ein- und Auszahlungen (Finanzhaushalt) sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Für die Führung der Haushaltswirtschaft ist der Haushaltsplan verbindlich.
Der jährlich zu erstellende Haushaltsentwurf wird dem Kreistag vorgelegt. Die abschließende Beratung im Kreistag und der Beschluss in Form der Haushaltssatzung erfolgt in der Regel im Dezember für das folgende Haushaltsjahr in öffentlicher Sitzung.
Nach der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe wird die Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplans für sieben Tage öffentlich ausgelegt. Die Einwohner und Abgabepflichtigen haben die Möglichkeit in dieser Zeit Einsicht zu nehmen.
Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht
Im Rechenschaftsbericht wird über die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung sowie über erhebliche Abweichungen von den Haushaltsansätzen berichtet. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht ist vom Kreistag durch Beschluss festzustellen.
Rechenschaftsbericht 2009:
1. Vorbemerkungen bis VWH BK 1.1 (2,8 MB)
2. VWH BK 1.2 bis BK 5 (4 MB)
3. VMH bis Schlussbetrachtung (4,4 MB)
4. Anlagen 1 bis 5 (6,5 MB)
5. Anlagen 6 bis 8 (3,8 MB)
6. Jahresabschuss EB Immobilien KKH Calw und Nagold (2,4 MB)

