Aktuelles
Landrat Helmut Riegger: Haushaltsrede 2012
Informationen und Anträge für Bildungs- und Teilhabepaket
Amtliche Bekanntmachungen
Sitzungstermine
06.02.2012
13.02.2012
Service-BW
Berufsverkehr
Der Berufsverkehr als Sonderform des Linienverkehrs ist in § 43 Ziffer 1 PBefG definiert als "regelmäßige Beförderung von Berufstätigen zwischen Wohnung und Arbeitsstelle unter Ausschluss anderer Fahrgäste".
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unterscheidet zwischen
Linienverkehr
Sonderformen des Linienverkehrs (Berufsverkehr, Schülerfahrten, Marktfahrten, Theaterfahrten) und
Gelegenheitsverkehr.
Die Linienverkehre, die Sonderformen des Linienverkehrs (Berufsverkehr, Schülerfahrten, Markt- und Theaterfahrten) sowie die Gelegenheitsverkehre sind bei der Abteilung Nahverkehr und Strukturförderung angesiedelt.
Hier können Sie Antragsformulare für die verschiedenen Linienverkehre herunterladen:
Antragsformular § 42 PBefG (Linienverkehr)

