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Service-BW
Gelegenheitsverkehr
Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr
Der Verkehr mit Taxen, Mietwagen und Mietomnisbussen sowie die Durchführung von Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen sind genehmigungspflichtig.
Eine Genehmigung wird auf Antrag erteilt, wenn der Antragsteller
- persönlich zuverlässig ist
- über die notwendige fachliche Eignung und
- über eine ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt.
Gesetzesgrundlage/n:
- PBefG § 12 Antragstellung
- PBefG § 13 Genehmigung
- PBefG § 47 Verkehr mit Taxen
- PBefG § 48 Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit KOM
- PBefG § 49 Verkehr mit Mietomnibussen und Mietwagen
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Eigenkapitalbescheinigung nicht älter als 12 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fimanzamt, Betriebssitzgemeinde, Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaft
- Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis für Antragsteller und die zur Führung der Verkehrsgeschäfte bestellten Person
Nachweis über die fachliche Eignung durch die IHK - Angaben über Anzahl, Art, Halter, Kennzeichen, Hersteller, Fahrgestell-Nr. und Sitzplätze der eingesetzten Fahrzeuge
- ggf. Auszug aus dem Handelsregister
- ggf. Gesellschaftsvertrag
- ggf. Beschäftigungsvertrag der zur Führung der Verkehrsgeschäfte bestellten Person
Gebühr:
- Verkehr mit KOM: je Verkehrsart 150,00 Euro für das erste und 60,00 Euro für jedes weitere Fahrzeug (bei mehreren Verkehrsarten reduziert sich die Gebühr auf 75%)
Verkehr mit Mietwagen: 60,00 Euro für das erste und 30,00 Euro für jedes weitere Fahrzeug
Verkehr mit Taxen: 150,00 Euro für das erste und 40,00 Euro für jedes weitere Fahrzeug
Mischkonzession (Taxen und Mietwagen): 175,00 Euro für das erste und 60,00 Euro für jedes weitere Fahrzeug
Formulare/Anträge:
- Antrag Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr
- Anlage Eigenkapitalbescheinigung § 2 Abs. 2 PBZugV
- Formular Zusatzbescheinigung Eigenkapitalbescheinigung § 2 Abs. 3 PBZugV
Bitte klicken Sie auf die folgenden Links für weitere Informationen zur:
- Taxentarifverordnung (Verordnung des Landratsamtes Calw über Beförderungsentgelte im Taxen-Verkehr)
- Besonderen Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung
- Verlängerung der Fahrerlaubnis Klasse D
Ihre Ansprechpartnerin:
Michaela Buhlmann
Telefon: 07051/160-484
Fax: 07051/795-484
E-Mail: Michaela.Buhlmann@kreis-calw.de
Gebäude: Haus A, Vogteistraße 42 - 46, 75365 Calw
Raum: A 411

