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Infektionsschutz/Hygiene
Aktuelles zur Grippe aus Mexiko (Schweinegrippe)
Infektionen mit übertragbaren Erregern kann man nicht ganz verhindern. Man kann aber ihre Ausbreitung verhüten.
Unsere Aufgabe dabei ist der Schutz der Allgemeinheit.
Dazu beobachten wir, ob es örtlich oder zeitlich zu einem gehäuften Auftreten von ansteckenden Erkrankungen kommt. Die Informationen bekommen wir zunächst über die Meldungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und aus den Laboren. Sollten Sie eine Meldung erstatten wollen, greifen Sie bitte zum Telefon (s.u.) oder füllen Sie eines der unten aufgeführten Formulare (Meldebogen Arzt, Meldebogen Labor) aus.
Zeigen die Meldungen Auffälligkeiten oder ergeben sich andere Hinweise so ermitteln wir auch aktiv, ob eine Gefahr für die Allgemeinheit zu befürchten ist.
Wenn eine Ausbreitungsgefahr erkennbar ist sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen um diese Gefahr zu bannen. Zum Beispiel können wir Erkrankten vorübergehend untersagen, im Lebensmittelgewerbe tätig zu sein, können sie zu weiteren Untersuchungen auffordern oder bei hoch ansteckenden Erkrankungen (z. B. Pest) auch –notfalls gegen ihren Willen- in Quarantäne schicken.
Bevor es zu einer Infektion kommt, dürfen wir Sie übrigens beraten, zum Beispiel zum Fuchsbandwurm.
Bei manchen Erkrankungen kann man auch vorbeugend impfen. Auch dazu beraten wir Sie gerne.
Interessanterweise dürfen wir eins nicht: Sie behandeln. Behandelt werden Sie immer vom Hausarzt. Denn unsere Aufgabe ist der vorbeugende Schutz der Allgemeinheit, nicht die Behandlung Einzelner.
Meldebogen Arzt
Meldebogen Labor


