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03.06.2013
10.06.2013
- Sitzung des Kreistages
Service-BW
Tierschutz
Der Mensch trägt die Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf und muss dessen Leben und Wohlbefinden schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Dies ist der Grundsatz des Tierschutzgesetzes und der dazu erlassenen Vorschriften.
Unsere Abteilung kontrolliert und überwacht die Tierhaltungen nach tierschutzrechtlichen und tierschutzfachlichen Kriterien. Besonderer Überwachung unterliegen die erlaubnispflichtigen Betriebe, wie Züchter, Händler, Transporteure, Tierpensionen sowie Schlachtbetriebe und landwirtschaftliche Tierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen.
- Information zur Haltung von Nutztieren
- Information zur Haltung von Pferden
- Information zur Haltung von Hunden
- Information zur Haltung von Kaninchen
- Tiertransporte (Transportplan)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
- Merkblatt Erlaubnisverfahren nach § 11 Tierschutzgesetz
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Isabel Ziegler
Tierschutz, Tierarzneimittel
Telephone: 07051/160-441
Fax: 07051/160-945
Email: Isabel.Ziegler@kreis-calw.de
Building: Haus B, Vogteistraße 42-46, 75365 Calw
Room: B 209
