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Gaststättenrecht/ Gaststättenerlaubnis/ Informationen für Vereine

Sie möchten eine Gaststätte eröffnen und wissen nicht, auf was Sie dabei alles achten müssen? Dann schauen Sie sich unsere Informationsbroschüre für Neugastwirte an, welche Sie umfassend über die Themen Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG (Haupterlaubnis), vorläufige Erlaubnis § 11 GastG, Stellvertretererlaubnis § 9 GastG sowie Strauß-bzw. Besenwirtschaften informiert.
Zusätzlich sind die wichtigsten Gesetze wie das Landesnichtraucherschutzgesetz, Jugendschutzgesetz aufgeführt und Sie erhalten Informationen zu Sperrzeiten und Getränkeschankanlagen. Eine Checkliste in Form einer Zusammenfassung finden Sie ebenfalls in dieser Broschüre.
Generell gilt, wer eine Gaststätte betreiben möchte, in der alkoholische Getränke angeboten werden, benötigt eine Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (GastG). Die Erlaubnis ist personen-, raum- und betriebsbezogen. das heißt, sie wird für eine bestimmte Betriebsart erteilt. Somit muss eine neue Gaststättenerlaubnis bei einem Betreiberwechsel, Änderung oder Erweiterung der Räume oder der Änderung der Betriebsart (z.B. Schank- oder Speisewirtschaft bietet neu regelmäßige Musik- oder Tanzveranstaltungen an) beantragt werden. Verzichten Sie bei der Speisenabgabe auf den Ausschank von Alkohol oder möchten Sie einen reinen Beherbergungsbetrieb betreiben, müssen Sie lediglich das Gewerbe beim Bürgermeisteramt, in deren Gemeinde sich die Gaststätte oder der Beherbergungsbetrieb befindet, anmelden.
Für die Erteilung von Gaststättenerlaubnissen ist das Landratsamt Calw, Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst zuständig.
Ausgenommen hiervon sind Gaststätten, welche sich in den Gemeinden bzw. Städten Altensteig, Ebhausen, Egenhausen, Rohrdorf, Bad Wildbad mit Enzklösterle und den Großen Kreisstädten Calw und Nagold mit Haiterbach befinden. Diese Städte bzw. Gemeinde haben eine eigene Baurechtszuständigkeit.
Informationsbroschüre für Gastwirte im Landkreis Calw
Antragsformulare:
Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis § 2 GastG
Antrag auf Erteilung einer Stellvertretererlaubnis § 9 GastG
Änderungsanzeige GmbH - Geschäftsführerwechsel
Merkblatt Gaststättenerlaubnis juristische Personen und Personengesellschaften
Anzeige zum Betrieb einer Straußwirtschaft § 14 GastG
Informationen für Vereine
Für Vereine, die im Besitz einer Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (GastG) sind, gelten besondere Meldepflichten. Da diese umfangreich sind, haben wir hierzu spezielle Informationen zusammengestellt.
Merkblatt für Vereine
Zum 01.08.2007 trat das LANDESNICHTRAUCHERSCHUTZGESETZ in Kraft und betrifft auch Vereinsheime. Es wurde neu geregelt, dass Gaststättenbetreiber in Gaststätten mit weniger als 75,00 Quadratmetern Gastraumfläche und ohne abgetrennten Nebenraum das Rauchen gestatten dürfen, wenn auschließlich Personen ab dem 18. Lebensjahr Zutritt haben und keine Speisen verabreicht werden (Ausnahme einfache kalte Speisen). Zudem sind diese Gaststätten von außen deutlich zu kennzeichenen (Zutrittshinweis erst ab Volljährigkeit).
Änderungsanzeige 1. Vorsitzender
Merkblatt für Straßenfeste (Weitere Informationen finden Sie unter Lebensmittelüberwachung)
Merkblatt Vereine Infektionsschutzgesetz/Hygieneschulung
Neue Sperrzeitregelung ab dem 01.01.2010
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die allgemeinen Sperrzeiten für Schank- und Speisewirtschaften und für öffentliche Vergnügungsstätten gelockert.
Die Sperrzeit beginnt unter der Woche ab 03:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr. In Kur- oder Erholungsgebieten beginnt die Sperrzeit um 02:00 Uhr und endet ebenfalls um 06:00 Uhr. In der Nacht zum Samstag und zum Sonntag geht die Sperrzeit von 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Darüber hinaus wird die Sperrzeit in der Nacht zum 01.Januar aufgehoben. In der Nach zum Fastnachtsdienstag und zum 01. Mai beginnt sie um 05:00 Uhr. Für die Spielhallen bleibt die bisherige Sperrzeitregelung ( 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr) bestehen.
Merkblätter und weitere Gesetze
Jugendschutzgesetz -Auszug
Landesnichtraucherschutzgesetz 01.08.2007
Änderung Landesnichtraucherschutzgesetz 07.03.2009
Merkblatt Zusatzstoffkennzeichnung
Merkblatt Frittierfette
Hinweise der Gewerbeaufsicht für Gaststätten
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