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Sitzungstermine
06.02.2012
13.02.2012
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Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
Service-BW
Umwelt- und Arbeitsschutz
Die Abteilung 31 „Umwelt- und Arbeitsschutz“ bearbeitet Aufgaben der Wasserwirtschaft, der Gewerbeaufsicht und des Umweltschutzrechts. Ihr Aufgabenfeld ist weit gefächert.
Wasserwirtschaft
Der Begriff Wasserwirtschaft ist definiert als „zielbewusste Ordnung aller menschlichen Eingriffe auf das ober- und unterirdische Wasser bezüglich Menge, Güte und Ökologie“. In unserem dicht besiedelten Raum können Planungen von Industrie, Kommunen, aber auch Privater Auswirkungen auf Gewässer haben.
Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Abwasserableitung und -reinigung, Hochwasserschutz und Wasserkraftnutzung sind die Themen, mit der sich die Abteilung 31 beschäftigt.
Kommunen, Betriebe und Private werden beraten, ob ihre Planungen - wie z.B. Ausweisung neuer Baugebiete, Industrieansiedlungen, Erstellung eines Wohnhauses oder Erdwärmebohrungen - im Einklang mit wasserwirtschaftlichen Anforderungen stehen. Wasserwirtschaftliche Vorrangflächen, Wasserschutzgebiete zum Schutz einer Trinkwassergewinnungsanlage, Überschwemmungsgbiete zur Sicherung des Hochwasserabflusses im Gewässer, können besondere Schutzmaßnahmen erfordern oder bestimmte Vorhaben grundsätzlich nicht zulassen.
Gewerbeaufsicht
Die Abteilung 31 achtet bei Betriebskontrollen auf die Einhaltung der arbeits-schutzrechtlichen und der umweltrechtlichen Vorschriften. In den Genehmigungs-verfahren wird die Vereinbarkeit der Vorhaben mit der Umwelt geprüft. Der Nachbarschaftsschutz hat hier ein großes Gewicht.
Das Nebeneinander von Arbeiten und Wohnen kann viel Konfliktpotential in sich haben. Die Gewerbeaufsicht wirkt auf den Ausgleich der Interessen hin und achtet auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben an die Betriebe.
Übermüdete Lkw-Fahrer können schwere Unfälle verursachen. Die Überwachung der zugelassenen Lenkzeiten erfolgt in der Abteilung 31.
Altlasten und Bodenschutz
In früheren Jahren hatte die Umweltgesetzgebung nicht das Gewicht wie heute. Insofern ging man nicht so sorgfältig mit umweltgefährdenden Stoffen um. Abfälle wurden in früheren Jahrzehnten im Allgemeinen auf den Gemeindekippen entsorgt. Die Folge ist, dass auf ehemaligen Gewerbestandorten und alten Müllkippen die Nutzung beeinträchtigt werden kann. Grundwasserverunreinigungen konnten bei einigen Anlagen festgestellt werden.
Die Abteilung 31 erhebt die Altstandorte und Altablagerungen, bewertet das Gefährdungspotential und veranlasst ggf. weitere erforderliche Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen.
Kommunen und Bauherren können sich bei der Abteilung 31 informieren, ob bei bestimmten Grundstücken besondere Maßnahmen wegen vorhandener oder vermuteter Altlasten zu ergreifen sind.
Genehmigungen u.ä.
Alle rechtlichen Vorgänge des Umwelt- und Arbeitsschutzes, Genehmigungen, Auflagen, Ordnungswidrigkeiten, werden in der Abteilung 31 bearbeitet. Die Abteilung gibt Hilfestellung, damit Verfahren möglichst rasch im Interesse aller Beteiligten abgeschlossen werden können.

