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03.06.2013
- Sitzung des Jugendhilfeausschusses
10.06.2013
- Sitzung des Kreistages
Service-BW
Abwasser
Abwasser ist von den Gemeinden so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Dies geschieht durch Sammeln in Kanälen, Behandeln in Kläranlagen und Einleiten des gereinigten Abwassers in den Vorfluter (Gewässer) bzw. durch schadloses Versickern (z. B. Niederschlagswasser).
Der Geschäftsteil Kommunales Abwasser wirkt u.a.
- bei der fachtechnischen Beurteilung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen
- bei der Prüfung von Abwasserbeseitigungskonzepten der Gemeinden
- durch Bauüberwachung und -abnahme sowie
- durch Beratung
mit, dieses Ziel zu erreichen. Ein weiterer Schwerpunkt sind fachtechnische Stellungnahmen zu Baugesuchen und zu Bauleitplänen.
Belastete Abwässer aus Industrie und Gewerbe können Mensch und Umwelt gefährden und direkt die Qualität unserer Gewässer beinflussen. Durch den Einsatz geeigneter Produktionstechniken sollen Abwasseranfall und Schadstoffbelastung von vornherein gering gehalten werden; nur die dann noch zwangsläufig anfallenden Abwässer bzw. die darin enthaltenen Schadstoffe müssen in entsprechenden Abwasseranlagen nach dem jeweiligen Stand der Technik behandelt werden. Die Sicherstellung der Qualität der Abwasserbehandlung und die Kontrolle der Anlagen liegt vor allem in den Händen der Betreiber. Wir überprüfen stichprobenhaft die Zuverlässigkeit dieser Eigenkontrollen und die Einhaltung der für die Anlage genehmigten Grenzwerte.
Naturverträgliche Regenwasserbewirtschaftung .pdf
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg.
