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Landrat Helmut Riegger: Haushaltsrede 2012
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Sitzungstermine
06.02.2012
13.02.2012
Service-BW
Gefahrstoffe
In nahezu allen Bereichen der Wirtschaft sind Chemieprodukte zu finden. Viele Chemikalien können die Gesundheit gefährden, etwa beim Einatmen oder beim Hautkontakt. Schädigungen können sofort oder erst nach Jahren auftreten.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, umfangreiche Schutzvorschriften zu beachten, um Gesundheitsrisiken weitgehend auszuschalten. Er muss ermitteln, ob es sich bei den eingesetzten Chemikalien um Gefahrstoffe handelt und ob es ungefährliche Ersatzprodukte für den gleichen Zweck gibt. Durch Analysen des Arbeitsbereiches lässt er feststellen, ob unzulässige Konzentrationen von Chemikalien am Arbeitsplatz auftreten. Gegebenenfalls sind Maßnahmen zur Minderung von Schadstoffkonzentrationen zu treffen. Er muss genaue Anweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen geben und Arbeitsverfahren so einrichten, dass keine Gefahrstoffe freigesetzt oder berührt werden. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen und gesundheitlich gefährdete Personen arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen.
Gefahrstoffe müssen
- sicher und unverwechselbar verpackt,
- nach gefährlichen Eigenschaften eingestuft,
- korrekt gekennzeichnet sein.
Das Landratsamt
- berät Hersteller und Importeure über Kennzeichnung und Verpackung sowie Verwender über den Umgang mit Gefahrstoffen
- weist auf mögliche Ersatzstoffe für Gefahrstoffe hin und informiert über neue gefährdungsärmere Verfahrenstechniken
- achtet auf Herstellungs- und Verwendungsverbote gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
- verlangt die Durchführung konkreter sicherheitstechnischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen
- veranlasst im Einzelfall die Durchführung von Messungen zur Überprüfung der Schadstoffkonzentrationen in der Luft am Arbeitsplatz
- nimmt Anzeigen über den Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen entgegen und sorgt für die Durchführung der besonderen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz
- drängt fallweise auf die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen von Beschäftigten, die Gefahrstoffen ausgesetzt sind.

