Aktuelles
Information Bürgerforum zur
Zukunft der Kreiskliniken
Amtliche Bekanntmachungen
Sitzungstermine
03.06.2013
- Sitzung des Jugendhilfeausschusses
10.06.2013
- Sitzung des Kreistages
Service-BW
Immissionsschutz und Gewerbe
Saubere Luft ist eine unserer wichtigsten Lebensgrundlagen. Der Schadstoffausstoß von Industrie und Gewerbe konnte in der Vergangenheit bereits erheblich reduziert werden. Dadurch konnte die Smogverordnung aufgehoben werden. Heute tragen der wachsende Straßenverkehr und die privaten Gebäudeheizungen im Verhältnis stärker als früher zur Luftverunreinigung bei.
Ansprechpartner für Bürger
Trotz bestehender Auflagen für Industrie- und Gewerbebetriebe kann es mitunter zu Belästigungen von Anwohnern kommen. Wer sich durch Luftverunreinigungen gestört fühlt, kann das Landratsamt einschalten. Es ermittelt den Verursacher und sucht mit ihm gemeinsam nach einer Lösung des Problems.
Schwerpunkte setzen
Betriebe müssen die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Immer mehr Betriebe nehmen am Öko-Audit-Verfahren teil und bekennen sich zu vorbildlichem Umwelt-Management. Die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen stellen zunehmend die Eigenverantwortung der Unternehmen in den Vordergrund. Dieser Trend zu mehr Eigenverantwortung lässt unangekündigte, „flächenhafte“ Betriebsprüfungen immer entbehrlicher werden. Das Landratsamt wird sich auf zeitlich begrenzte Schwerpunktaktionen beschränken und stärker einzelnen Problembranchen zuwenden.
Aufgaben auf einen Blick
Das Landratsamt schützt uns alle vor den schädlichen Einwirkungen durch Emissionen von Industrie und Gewerbe, Verkehr und Landwirtschaft, indem es
- schon bei der Regional- und Bauleitplanung mitwirkt und die Belange des Immissionsschutzes einbringt
- bei Genehmigungsverfahren gewerblicher Bauvorhaben die vom Betrieb getroffenen Immissionsschutzmaßnahmen beurteilt und evtl. Verbesserungen vorschlägt
- Betriebe im Hinblick auf die Reduzierung ihrer Schadstoffemissionen überprüft und berät
- Industrie und Gewerbe hinsichtlich effizienterer Energienutzung berät
- bei Nachbarschaftsbeschwerden ermittelt und gemeinsam mit Belästigten und Betrieb Abhilfemaßnahmen zur Verringerung von Geruchs- oder Luftschadstoffimmissionen erarbeitet
- betroffenen Bürgern als fachlich kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht.
35. BImSchV
