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Landrat Helmut Riegger: Haushaltsrede 2012
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06.02.2012
13.02.2012
Service-BW
Lärmschutz
Die Lärmbelästigung der Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Über 50 Prozent der Bürger fühlen sich häufig durch Lärm belästigt.
Verlagerung der Aufgaben
In den 60er und 70er Jahren galt das Hauptaugenmerk der Gewerbeaufsicht der Lärmminderung am Arbeitsplatz in Industrie, Gewerbe und Handel. Danach erfolgte eine deutliche Aufgabenverschiebung vom Schutz vor Arbeitslärm hin zum Schutz der Umgebung vor Lärmbelästigungen durch Gewerbe-, Industrie- oder auch Freizeitanlagen. In den vergangenen Jahren hat jedoch die Lärmminderung am Arbeitsplatz wieder an Bedeutung gewonnen.
Lärmprobleme
Für Lärmprobleme am Arbeitsplatz oder in der Nachbarschaft von Betrieben ist die Gewerbeaufsicht im Landratsamt Ansprechpartnerin. Sie kann die Lärmsituation messtechnisch konkret ermitteln und geeignete Abhilfemaßnahmen einleiten.
Lärmschutz beginnt auf dem Reißbrett
Um Nutzungskonflikten frühzeitig zu begegnen, ist die Gewerbeaufsicht bereits bei der Erstellung von Bauleitplänen beteiligt. Durch eine vorausschauende Ausweisung von Gewerbe-, Misch- und Wohngebieten werden spätere Lärmbelästigungen schon im Planungsstadium vermieden. Auch bei den darauf folgenden baurechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wirken die Ämter schon frühzeitig durch fachtechnische Stellungnahmen auf einen ausreichenden Lärmschutz hin.
Das Landratsamt
- untersucht und beurteilt Lärmarbeitsplätze, berät die Betriebe in Lärmminderungsfragen und leitet Abhilfemaßnahmen ein
- untersucht und beurteilt Beeinträchtigungen der Nachbarschaft durch Lärm, Körperschall und Erschütterung
- erarbeitet fachtechnische Stellungnahmen im Rahmen des bau- und immissionsschutzrecht-ichen Genehmigungsverfahrens
- vermeidet spätere Nutzungskonflikte durch die Beurteilung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen schon bei ihrer Erstellung
- unterstützt die Gemeinden bei der Aufstellung von Lärmminderungsplänen

