Aktuelles
Information Bürgerforum zur
Zukunft der Kreiskliniken
Amtliche Bekanntmachungen
Sitzungstermine
03.06.2013
- Sitzung des Jugendhilfeausschusses
10.06.2013
- Sitzung des Kreistages
Service-BW
Schutz bestimmter Personengruppen
Jugendarbeitsschutz
Kinderarbeit ist bei uns grundsätzlich verboten. Bei der Beschäftigung Jugendlicher sind weitreichende Bestimmungen zum Schutze ihrer Gesundheit und ungestörten Entwicklung zu beachten. Ihre Arbeitszeit ist auf acht Stunden am Tag und fünf Tage in der Woche begrenzt.
Arbeitszeitschutz
Die Gewerbeaufsicht überprüft die Beschäftigungsbedingungen Jugendlicher, werdender und stillender Mütter sowie erwachsener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben auch im Hinblick auf die Einhaltung von Arbeitszeitbestimmungen. Überlange Arbeitszeiten und unzureichende Ruhezeiten gefährden die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten. Beschäftigungsfreie Sonntage sollen psychische Regeneration und soziale Kontakte ermöglichen. Die Gewerbeaufsicht beurteilt Produktions- und Arbeitsverfahren daraufhin, ob Ausnahmen vom grundsätzlichen Gebot der Sonn- und Feiertagsruhe gerechtfertigt erscheinen.
Aufgaben auf einen Blick
Das Landratsamt
- berät und überprüft Betriebe im Hinblick auf die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften
- schützt Jugendliche vor Überforderung bei der Arbeit
- unterstützt und berät Arbeitgeber und Betriebsrat bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
