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Landrat Helmut Riegger: Haushaltsrede 2012
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Sitzungstermine
06.02.2012
13.02.2012
Service-BW
Transport von gefährlichen Gütern
Gefährliche Güter wie brennbare Flüssigkeiten, Sprengstoffe, Chemikalien, Krankenhausabfälle oder radioaktive Stoffe müssen transportiert werden. Derartige Transporte bedeuten erhebliche Risiken für Fahrpersonal, Allgemeinheit, Umwelt und Rettungskräfte. Unfälle können hier unter Umständen zu Katastrophen führen.
Kennzeichnung nach Gefahreneigenschaften
Gefährliche Güter müssen deshalb sicher verpackt, nach ihren Gefahreneigenschaften gekennzeichnet (z. B. Explosivstoffe, Druckgase, radioaktive Stoffe) und unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen transportiert werden.
Vorsorge ist besser
Unternehmen, die größere Mengen gefährlicher oder besonders gefährliche Güter transportieren, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, der sich sehr gut mit den Transportbestimmungen auskennt. Innerhalb der Betriebe überwacht die Gewerbeaufsicht die Einhaltung der Beförderungsvorschriften und trägt damit verantwortlich zum Schutz der Öffentlichkeit bei.
Aufgaben auf einen Blick
Das Landratsamt
- ist fachliche Ansprechstelle der von den Betrieben zu bestellenden Gefahrgutbeauftragten
- berät die am Gefahrguttransport beteiligten Personengruppen, wie z.B. Absender, Beförderer, Fahrzeugführer etc.
- überwacht die Einhaltung spezieller Transportvorschriften in den Betrieben
- kontrolliert die Einhaltung der internationalen, europäischen u. nationalen Regelungen über Lenk- u. Ruhezeiten des Fahrpersonals

