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06.02.2012
13.02.2012
Service-BW
Zivil- und Katastrophenschutz
Katastrophenschutz
Was bedeutet eigentlich "Katastrophe"?
"Katastrophe ist ein Ereignis, das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass zur Beseitigung die einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erforderlich sind." Das Landratsamt Calw ist als Untere Katastrophenschutzbehörde zuständig für alle vorbereitenden und abwehrenden Maßnahmen, die erforderlich sind, um eine wirksame Katastrophenabwehr zu gewährleisten.
Organisation der Katastrophenabwehrleitung
Die Organisationsstruktur im Katastrophenschutz gliedert sich in zwei Stäbe. Zum einen der Verwaltungsstab des Landratsamtes Calw und zum anderen der Führungsstab, welchem Mitglieder der Feuerwehren, des Deutschen Roten Kreuzes, und des Technischen Hilfswerks angehören. Im Bedarfsfall können weitere Personen aus bestimmten Fachgebieten, sogenannte Fachberater z.B. der Polizei, der Bundeswehr, von anderen Rettungsorganisationen oder auch aus der Privatwirtschaft (Chemie) zur Unterstützung hinzugezogen werden. Die Stellung des Personals und der Ausrüstung obliegt den Organisationen, die hierbei aber durch Mittel des Bundes, des Landes Baden-Württemberg sowie des Landkreises unterstützt werden.
Aufstellung von Katastropheneinsatzplänen
Als organisatorische Grundlage für eine wirksame Katastrophenabwehr ist die Aufstellung des Katastropheneinsatzplanes unerlässlich. Dieser wird jährlich fortgeschrieben bzw. aktualisiert. Der ständigen Aktualisierung unterliegt der Alarmplan für die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes.
Für bestimmte Ereignisse gibt es zusätzlich u.a. folgende Sonderpläne:
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Kerntechnischer Störfall;
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Aufbau und Betrieb einer Notfallstation;
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Alarmplan "Pockenimpfung";
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Alarmplan "Maul- und Klauenseuche";
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Alarmplan "Milzbrand";
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Alarmplan "Vogelgrippe";
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Schutz kritischer Infrastrukturen;
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Ernährungsvorsorgegesetz (EVG);
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Verkehrsleistungsgesetz (VerkLG)

