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Denkmalschutz
Schutzwürdige Kulturdenkmäler sind nicht nur Burgen, Schlösser und Kirchen. Nein, alle Sachen, die das geistige und künstlerische Wirken, die handwerklichen Fähigkeiten und das technische Wirken einer bestimmten Epoche dokumentieren und an deren Erhaltung öffentliches Interesse besteht sind Denkmäler. Dies können Straßen, Platz- und Ortsbilder sein. Es sind oft die kennzeichnenden Merkmale der Städte und Gemeinden.
Die Aufgabe besteht nun darin noch vorhandene Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu schützen und zu bewahren.
Zum Denkmalschutz gehört nicht nur der Schutz, sondern auch die Pflege spielt eine wichtige Rolle. Immer wieder muss der Erhaltungszustand überwacht werden, wie auch die Abwehr von Gefährdungen durch Naturgewalten, menschliche Handlungen oder Planungen.
Steuerbescheinigungen
Steuervergünstigungen für Herstellungs- und Anschaffungskosten bei Baudenkmalen (§§ 7 i, 10 f Abs. 1 EStG)
Seit dem 01.August 2002 werden die Bescheinigungen, die für die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für Herstellungs- und Anschaffungskosten bei Baudenkmalen erforderlich sind nicht mehr vom Regierungspräsidium Karlsruhe Abt. 25 -Denkmal-, sondern von der unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt oder Bürgermeisteramt mit eigener Baurechtszuständigkeit) ausgestellt.
Für die Beantragung verwenden Sie bitte die nachfolgenden Dokumente:
WICHTIG!
Bauliche Veränderungen an Baudenkmälern greifen fast zwangsläufig in deren Substanz ein. Die Umbaumaßnahmen erfordern sehr viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung. Deshalb muss schon bei der Planung ein Architekt und Denkmalschützer zu Rate gezogen werden.
Das Denkmalschutzgesetz formuliert ganz eindeutig, wann es sich um ein Denkmal handelt.
Alle Maßnahmen an Baudenkmälern, die nach der Landesbauordnung genehmigungspflichtig sind, benötigen eine Baugenehmigung. Auch die Maßnahmen an Baudenkmälern, die nicht baugenehmigungspflichtig sind, bedürfen einer Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz.
Sollten Sie gleichzeitig einen Bauantrag stellen, beinhaltet dies gleich die Entscheidung nach dem Denkmalschutzgesetz.
Für Denkmaleigentümer stellt sich sicherlich die Frage, wie sie die Mittel für die Sanierung ihres Objektes aufbringen. Das Land stellt aus seinen Mitteln Zuschüsse zur Verfügung, die der Eigentümer beantragen kann. Diese muss er jedoch rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen beantragen.
Eine andere Möglichkeit wären steuerliche Vergünstigungen durch erhöhte Absetzungen von Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwendungen.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe Abt. 25 -Denkmal- wird Ihnen sicherlich bei dieser Angelegenheit weiterhelfen.


