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Sorgerecht
Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht
Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Sofern das Jugendamt zur Abwendung einer Gefährdung des Wohls des Kindes oder des Jugendlichen das Tätigwerden des Gerichts für erforderlich hält, hat es das Gericht anzurufen.
Ziele: Beitrag zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen sowie zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung.
In der Beratung wird einzelfallbezogen über weitere spezialisierte Erziehungshilfen sowie Beratungsdienste*, z. B. "Begleiteter Umgang" informiert.
Ihre Ansprechpartner beim Landratsamt
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Kinderschutzbund Calw |
Kinderschutzbund Nagold |


