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Soziale Hilfen
Die Aufgaben der Abteilung Soziale Hilfen umfassen ein breites Spektrum von der Ausbildungsförderung bis zum Wohngeld. Bürgerinnen und Bürger, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht mehr aus eigenen Kräften sicherstellen können, erhalten in der Abteilung Soziale Hilfen eine gezielte Unterstützung. Abhängig von der persönlichen und finanziellen Lage der oder des Einzelnen kommen finanzielle Hilfen, Beratungs- und Betreuungsleistungen in Frage.
Wesentliche Schwerpunkte bilden die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, der Eingliederungshilfen für behinderte Menschen, der Hilfen zur Pflege sowie der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Leistungen im Bereich der sozialen Hilfen umfassen ein Volumen von rund 36 Millionen Euro jährlich (Stand 2007).


