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03.06.2013
- Sitzung des Jugendhilfeausschusses
10.06.2013
- Sitzung des Kreistages
Service-BW
Eingliederungshilfe
Im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen, die auf Grund ihrer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung wesentlich in der Fähigkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX und XII. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und behinderte Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört es insbesondere, den behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in die Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit möglich unabhängig von Pflege zu machen. Behinderte Menschen erhalten solange nach der Besonderheit des Einzelfalls Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn nach Art und Schwere der Behinderung Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
Ihre Ansprechpartner:
Zuständig für Altensteig L-Z, Bad Wildbad, Wildberg
Zuständig für Altensteig K, Calw und Teilorte A-L, Nagold und Teilorte A-G
Zuständig für Calw und Teilorte M-Z
Zuständig für Bad Teinach-Zavelstein, Dobel, Nagold u. Teilorte H und Neuweiler
Zuständig für Althengstett, Bad Herrenalb, Bad Liebenzell, Höfen, Nagold T - Z
Zuständig für Nagold I-S
Zuständig für Ostelsheim, Rohrdorf, Schömberg, Simmersfeld, Simmozheim, Unterreichenbach
Zuständig für Altensteig A-J, Ebhausen, Egenhausen, Gechingen, Haiterbach, Neubulach
Zuständig für Enzklösterle und Oberreichenbach
