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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Mit den Errungenschaften der modernen Medizin können Krankheiten besiegt und Leiden gelindert werden. Viele Menschen haben Angst vor dem Sterben oder einem künstlich verlängerten Leben. In Situationen, in denen ein Patient seinen eigenen Willen nicht mehr kund tun kann, regeln eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht das weitere Vorgehen.
Die Patientenverfügung ist eine Entscheidungshilfe für die behandelnden Ärzte. Kann der Patient seinen Willen nicht mehr äußern hat der Arzt die Möglichkeit, eine Entscheidung über Maßnahmen zu treffen, die lediglich eine Sterbens- oder Leidensverlängerung bedeuten würde.
In der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, Sie im Falle einer Geschäftsunfähigkeit in all den Angelegenheiten zu vertreten, die Sie in dieser Vorsorgevollmacht angekreuzt oder angegeben haben. Durch diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden.
Textbausteine für eine Patientenverfügung und ergänzende Aussagen
Formular Vorsorgevollmacht
