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03.06.2013
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Hygienebelehrung/Gesundheitszeugnis
„Belehrungen“ nach § 43 Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte im Lebensmittelbereich
Personen, die im Lebensmittelgewerbe arbeiten wollen, benötigen eine Bescheinigung über eine „Belehrung“. Die Erst-Belehrung bei Bewerbern wegen einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich führen wir durch. Hinter dem Wort „Belehrungen“ steckt ein etwa 60- bis 90-minütiger Unterricht.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jährlich seine Mitarbeiter zu belehren und die Belehrung zu dokumentieren. Die Bescheinigung darf am ersten Arbeitstag nicht älter als 3 Monate sein.
Kosten: 30,00 € (für Schüler, Studenten und Auszubildende 15,00 €)
Ihre Ansprechpartnerin:
Renate Kreis
Telefon: 07051/160-942
Fax: 07051/160-949
E-Mail: Renate.Kreis@kreis-calw.de
Gebäude: Haus B, Vogteistraße 42 - 46, 75365 Calw
Raum: B 405
