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Makler, Bauträger, Darlehensvermittler
Das Landratsamt Calw ist für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 34 c GewO zuständig.Darunter fallen: Erlaubnisse für Immobilienmakler, Bauträger, Baubetreuer, Darlehensvermittler
Das Gewerbe darf erst ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde und das Gewerbe bei der zuständigen Gemeinde angemeldet ist.
Damit die Erlaubnis erteilt werden kann, muss die persönliche Zuverlässigkeit wie auch die wirtschaftliche Zuverlässigkeit vorliegen.
Die Zuverlässigkeit ist durch das Vorlegen verschiedener Unterlagen erforderlich.
Die Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden.
Bei juristischen Personen sind als personenbezogene Unterlagen, für alle die zur Geschäftsführung berechtigen natürlichen Personen, einzureichen.
Die Antragsformulare und weitere Informationen zum Verfahren und zu den Gebühren können Sie den unten stehenden Links entnehmen.
Für Erlaubnisse nach § 34 d bzw. § 34 e (Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsberater) und § 34 f GewO (Finanzanlageberater) ist die IHK Pforzheim zuständig.
Bei Fragen zu diesen Themen wenden Sie sich bitte direkt an die
Industries- und Handelskammer Nordschwarzwald
Dr.-Brandenburg-Straße 6
75173 Pforzheim
Telefon: 07231/ 201-133
Fax: 07231/201-41133
Mail: Lewandowitz@pforzheim.ihk.de
www.nordschwarzwald.ihk24.de
Informationen zur Prüfberichtspflicht
Die jährlich vorzunehmenden Pflichtprüfungen sind in § 16 Abs.1 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt. Prüfpflichtig sind Baubetreuer sowie Bauträger.
Die Prüfberichte sind unaufgefordert bis zum 31.12. eines Folgejahres vorzulegen. Sie sind zum Beispiel durch Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater erstellen zu lassen (§ 16 Abs. 3 MaBV).
Merkblatt "Makler, Bauträger, Darlehensvermittler"
Antrag auf Erteilung/Erweiterung Maklererlaubnis § 34 c GewO
Antrag auf Erteilung/Erweiterung Maklererlaubnis § 34 c GewO (juristische Person)
