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03.06.2013
- Sitzung des Jugendhilfeausschusses
10.06.2013
- Sitzung des Kreistages
Service-BW
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Viele der in Betrieben eingesetzten Stoffe und Chemikalien sind wassergefährdend. Aus undichten Anlagen oder bei Unfällen können sie über den Boden ins Grundwasser gelangen und damit unsere Trinkwasservorräte verunreinigen oder beim Auslaufen in ein Gewässer dieses direkt schädigen.
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen so errichtet und betrieben werden, dass eine Gwässerverunreinigung nicht zu befürchten ist. Es werden deshalb gesetzliche Anforderungen an die Konstruktion der Anlagen und ihre Qualität, sowie an Schutzmaßnahmen wie Auffangwannen, Doppelwandigkeit, Überfüllsicherungen, Wartung und Überwachung (Eigenkontrolle, Fremdüberwachung) gestellt.
Die wasserrechtlichen Vorschriften beziehen sich auch auf die Heizölbehälter in privaten Haushalten.
Das Landratsamt
- berät Privatpersonen, Industrie und Gewerbe im Vorfeld von Anlagenplanungen
- überprüft und berät im Hinblick auf die Anlagensicherheit
- beurteilt im Zuge von Genehmigungsverfahren gewerblicher Bauvorhaben die vom Betrieb geplanten Maßnahmen und schlägt notwendige Verbesserungen vor
- unterstützt Alarm- und Warndienste und leistet fachtechnische Mitarbeit im Bereich der Gefahrenabwehr bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen.
Weitere Informationen erhalten Sie im
Leitfaden wassergefährdende Stoffe
sowie auf den Internetseiten des Umweltministeriums Baden-Württemberg.
