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EU-Förderverfahren - Gemeinsamer Antrag

Aufgrund der Produktionsbedingungen im Nordschwarzwald sind die landwirtschaftlichen Betriebe allein mit dem Erlös der von ihnen erzeugten Nahrungsmittel auf den internationalen Märkten in der Regel nicht wettbewerbsfähig. Die Produktionsbedingungen sind nicht optimal und es gelten strengere Auflagen als in vielen anderen Ländern. Daher können landwirtschaftliche Unternehmer Ausgleichsleistungen von EU, Bund, Land und Kommunen erhalten. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen wird jährlich kontrolliert, Verstöße führen zu erheblichen Prämienkürzungen bis hin zur völligen Streichung der Prämien.
Je nach Standortvoraussetzungen und einzelbetrieblicher Situation kommen verschiedene Förderprogramme wie z. B. die Betriebsprämie, die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, der Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA) oder die Landschaftspflegerichtlinie in Betracht. Um eine einfachere Abwicklung zu ermöglichen, kann die Förderung nach diesen Programmen im sogenannten "Gemeinsamen Antrag" beantragt werden.
Weitere Informationen zum Gemeinsamen Antrag: Förderwegweiser des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR)
Informationenen zur elektronischen Antragstellung und zum Luftbildangebot "FIONA"
