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Flurneuordnung
Die Aufgaben der Flurneuordnung werden ab dem 01.01.2005 von der gemeinsamen Dienststelle „Flurneuordnungsstelle Freudenstadt / Calw“ wahrgenommen. Die Dienststelle hat ihren Sitz in Freudenstadt und wurde auf Grund der Reform der Verwaltungsstruktur von den Landkreisen Freudenstadt und Calw durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung eingerichtet.
Die allgemeinen Aufgaben und Ziele der Flurneuordnung und Landentwicklung sind im Wesentlichen:
- Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft,
- Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung sowie
- Schaffung von gleichwertigen Lebensbedingungen im ländlichen Raum.
Der Dienstbezirk der Flurneuordnungsstelle umfasst die Landkreise Freudenstadt und Calw und ist durch verschiedenartige Landschaften mit unterschiedlichen Bewirtschaftungsformen in der Landwirtschaft gekennzeichnet. Entsprechend vielseitig sind die Aufgaben der Flurneuordnungsbehörde und je nach der Problemstellung und nach den angestrebten Zielen kommen die verschiedenen im Flurbereinigungsgesetz genannten Bodenordnungsverfahren zur Anwendung.
Derzeit werden von der Flurneuordnungsstelle Freudenstadt / Calw insgesamt 22 Flurneuordnungsverfahren bearbeitet, davon 4 im Landkreis Calw (siehe unter: http://www.lgl-bw.de/lgl-internet/opencms/de/06_Flurneuordnung/Aktuelle_Verfahren/landkr.html?county=Calw).
Mit den Maßnahmen in den Flurneuordnungsverfahren wird eine erhebliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft erreicht. Damit leisten wir einen wesentlichen Beitrag, um die weitere Bewirtschaftung dieser Kulturflächen zu sichern und die gewachsene Kulturlandschaft in der Region Nordschwarzwald zu erhalten.
