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Geschichtliche Entwicklung des Landkreises Calw
Der Landkreis Calw besteht in der heutigen Form seit dem 1. Januar 1973. Damals wurden die Verwaltungsgrenzen durch die baden-württembergische Kreisreform neu festgelegt. Doch die Geschichte des Landkreises Calw beginnt schon viel früher. Anders als in geographischer und siedlungsgeschichtlicher Hinsicht stellt das Gebiet des Landkreises in Bezug auf die Anfänge seiner politischen Geschichte zunächst keine Einheit dar.
Durch das Kreisgebiet verlief die Grenze der Herzogtümer Franken und Schwaben. Die schwäbisch-fränkische Stammesgrenze war zugleich Grenze der Bistümer Speyer und Konstanz. Die Ausbreitung des Christentums ist nicht nur religions-, sondern auch siedlungsgeschichtlich von Bedeutung.
Es sind nämlich gerade die Klöster, die bei der Besiedlung des Schwarzwaldes eine wichtige Rolle spielten. Sie wurden durch die weltlichen Herrscher mit Grund und Boden sowie mit Privilegien ausgestattet. Hier sind vor allem die Grafen von Calw zu nennen. Zu den Grundherren, die im Laufe der Zeit Besitz im Kreis Calw hatten, gehörten unter anderem auch die Grafen von Hohenberg, die Pfalzgrafen von Tübingen sowie die Grafen von Württemberg und die Markgrafen zu Baden. Vor allem die Württemberger breiteten sich gegen Ende des 15. Jahrhunderts immer mehr im Schwarzwald aus. 
Aus anfänglich verstreutem Grundbesitz und verschiedenen anderen Rechten wurde zunehmend ein geschlossenes Territorium. Im 14. Jahrhundert kauften sie die Herrschaft Calw, ebenso Besitzungen im Raum von Neuenbürg. Von den Grafen von Hohenberg erwarben sie die Herrschaft Nagold sowie 1440 von den Pfalzgrafen bei Rhein das Amt Wildberg. Auch die Reformation kam dem Haus Württemberg zu Gute, sie machte den Zugriff auf die Klöster und deren Besitz möglich. Seit 1603 (durch Abschluss eines Kauf- und Tauschvertrages mit Baden) war das Gebiet des heutigen Kreises Calw nahezu rein württembergisch und der bis dahin mit dem Markgrafen von Baden schärfste Konkurrent in dieser Gegend aus dem Feld geschlagen.
Die erworbenen Ämter Altensteig und Liebenzell bestanden auch nach dem Übergang an Württemberg in ihrer bisherigen Form weiter. So blieb das spätmittelalterlich geprägte Bild der Ämtergliederung im Wesentlichen bis 1806 erhalten: Es handelte sich um die Ämter Altensteig, Calw, Horb, Liebenzell, Nagold, Neuenbürg, Wildbad und Wildberg sowie die Klosterämter Herrenalb, Hirsau und Reuthin.
Württemberg war vom Herzogtum zum Königreich aufgestiegen und konnte seine Fläche und seine Einwohnerzahl beträchtlich steigern. 1805 fielen die ritterschaftlichen Gebiete ebenfalls an Württemberg: Die Herrschaft Berneck der Freiherren von Gültlingen kam zum Amt Altensteig, die Johanniterkommende in Rohrdorf und die Herrschaft Unterschwandorf der Freiherren von Kechler wurden Teil des Oberamts Nagold.
Einschneidend war in Württemberg das Jahr 1806. Im Rahmen der Neuorganisation von Europa durch Napoleon wurde Württemberg zum Königreich erhoben. Infolge der Säkularisierung und der Mediatisierung wurde das Land nach geographischen Gesichtspunkten in zwölf relativ gleich große Kreise mit jeweils circa 100 000 Einwohnern eingeteilt. Unter diesen Kreisen befand sich erstmals ein Kreis Calw. 1807 wurden die Klosterämter aufgehoben: Das Amt Hirsau fiel an das Oberamt Calw, ebenfalls das ganze Amt Liebenzell, das Amt Wildbad kam zu Neuenbürg und das Amt Wildberg zu Nagold.
Das Jahr 1808 war ein Jahr großer Veränderungen, in dem neben der Auflösung des Amtes Herrenalb (mit Neuenbürg vereinigt) die Bildung eines neuen Oberamts Altensteig bestehend aus Teilen des bisherigen gleichnamigen Amtes und Orten der früheren Ämter Calw, Hirsau, Klosterreichenbach, Nagold und Neuenbürg, hervorzuheben ist. Dieses Oberamt bestand nur zwei Jahre und wurde 1810 wieder aufgelöst. Der Großteil mit Altensteig, Berneck und Rotfelden-Wart fiel dem Oberamt Nagold zu, Simmersfeld und Umgebung mit Enztal und Fünfbronn kam zu Calw. Im gleichen Jahr kam Ostelsheim vom Oberamt Böblingen an das Oberamt Calw, das Amt Liebenzell wurde aufgelöst und kam zum Oberamt Neuenbürg.
1810 wurden die Kreise nach französischem Vorbild in Landvogteien umgebildet. Diese bekamen, als Zeichen des vollständigen Bruchs mit der Vergangenheit, statt der Ortsbezeichnungen, landschaftsbezogene Bezeichnungen. So wurde die Landvogtei Schwarzwald (Département de la Forêt-Noire) mit Sitz in Calw geschaffen. Zu dieser Landvogtei zählten die Oberämter Böblingen, Calw, Freudenstadt, Nagold und Neuenbürg. Aus dem heutigen Kreisgebiet kamen die Kameralämter Altensteig, Herrenalb, Hirsau und Reuthin dazu.
Eine weitere Veränderung der Bezirkseinteilung brachte das Jahr 1812; die Oberämter Calw und Nagold tauschten die Bezirke Bulach und Simmersfeld aus. Die ganze Landvogtei Schwarzwald kam 1817/18 nach ihrer Auflösung zum Schwarzwaldkreis des Königreichs Württemberg mit Sitz in Reutlingen. 1842 wurde der Bereich des ehemaligen Amts Liebenzell geteilt, die Mehrzahl der Orte verblieb bei Neuenbürg, Liebenzell selbst und die Gemeinden an der Nagold kamen zu Calw. Diese Einteilung hatte im Wesentlichen Bestand bis 1935, als eine kleine Änderung der Bezirksgrenzen vorgenommen wurde. Die Gemeinde Enztal (Oberamt Nagold) wurde mit der Gemeinde Enzklösterle (Oberamt Neuenbürg) vereinigt. Am 10. Oktober 1938 wurde durch Zusammenlegen der Oberämter Calw, Nagold und Neuenbürg unter Abtrennung der Gemeinden Fünfbronn, Untertalheim und Schietingen der Landkreis Calw mit 104 selbständigen Städten und Gemeinden gebildet.
In dieser Zusammensetzung blieb er bis zur neuerlichen Kreisreform 1973 bestehen. Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches wurde der Kreis Calw in das von den Franzosen neu gebildete Land Südwürttemberg-Hohenzollern einbezogen. Im Vorfeld der Reform von 1973 wurde das Weiterbestehen des Kreises Calw in Frage gestellt. Die 63 Landkreise des Landes Baden-Württemberg sollten in nur 28 neue Kreise umstrukturiert werden. Der Kreis Calw sollte aufgeteilt und auf die benachbarten Kreise verteilt werden. Dies war insofern unverständlich, da er mit seiner Größe und Bevölkerungszahl geradezu den Idealvorstellungen der Reformtheoretiker und den abstrakten Vorstellungen des "Denkmodells" in idealer Weise entsprach. Schließlich konnte der Landtag und die Landesregierung, auch mit Hilfe von zwei Sachverständigenkommissionen, vom Fortbestehen des Kreises überzeugt werden. Ganz unangetastet in seinem Bestand blieb er jedoch nicht.
Im Zuge der Kreisreform fielen 13 Gemeinden vom Landkreis Calw an den Enzkreis. Auch an die Landkreise Rastatt und Böblingen mussten eine (Loffenau) bzw. zwei Gemeinden (Deckenpfronn, Dachtel) abgetreten werden. Im Gegenzug bekam der neue Kreis Calw vom ehemaligen Kreis Freudenstadt die Gemeinde Fünfbronn und durch Gemeindezusammenschluss mit der Stadt Altensteig die Gemeinde Garrweiler. Durch die Gemeindereform vom 1. Januar 1975 kamen auch vom ehemaligen Landkreis Horb einige Gemeinden zur Stadt Nagold und folglich zum Landkreis Calw.
Durch die Gemeindereform verringerte sich die Zahl der selbständigen Gemeinden im Kreis Calw von 104 auf nur noch 25. Diese werden in zehn Verwaltungsräumen zusammengefasst auf einer Fläche von insgesamt 797,5 km2. Der Landkreis Calw ist Teil der im Zuge dieser Reform gebildeten Region Nordschwarzwald, gemeinsam mit dem Stadtkreis Pforzheim, dem Enzkreis und dem Landkreis Freudenstadt. Er gehört seither zum Regierungsbezirk Karlsruhe und umfasst 158 700 Einwohner (Stand 2008).
Die letzten drei Landräte des Landkreises Calw
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Günter Pfeiffer |
Dr. Herbert Zerr |
Hans-Werner Köblitz |





