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Geschichtliche Entwicklung des Landkreises Calw
Der Landkreis Calw besteht in der heutigen Form seit dem 1. Januar 1973. Damals wurden die Verwaltungsgrenzen durch die baden-württembergische Kreisreform neu festgelegt. Doch die Geschichte des Landkreises Calw beginnt schon viel früher. Anders als in geographischer und siedlungsgeschichtlicher Hinsicht stellt das Gebiet des Landkreises in Bezug auf die Anfänge seiner politischen Geschichte zunächst keine Einheit dar.

Durch das Kreisgebiet verlief die Grenze der Herzogtümer Franken und Schwaben. Die schwäbisch-fränkische Stammesgrenze war zugleich Grenze der Bistümer Speyer und Konstanz. Die Ausbreitung des Christentums ist nicht nur religions-, sondern auch siedlungsgeschichtlich von Bedeutung.
Es sind nämlich gerade die Klöster, die bei der Besiedlung des Schwarzwaldes eine wichtige Rolle spielten. Sie wurden durch die weltlichen Herrscher mit Grund und Boden sowie mit Privilegien ausgestattet. Hier sind vor allem die Grafen von Calw zu nennen. Zu den Grundherren, die im Laufe der Zeit Besitz im Kreis Calw hatten, gehörten unter anderem auch die Grafen von Hohenberg, die Pfalzgrafen von Tübingen sowie die Grafen von Württemberg und die Markgrafen zu Baden.

Vor allem die Württemberger konnten ihren Herrschaftsbereich gegen Ende des 15. Jahrhunderts immer mehr in den Schwarzwald ausdehnen. Aus anfänglich verstreutem Grundbesitz und verschiedenen anderen Rechten wurde zunehmend ein geschlossenes Territorium. Im 14. Jahrhundert kauften sie die Herrschaft Calw, ebenso Besitzungen im Raum von Neuenbürg. Von den Grafen von Hohenberg erwarben sie die Herrschaft Nagold sowie 1440 von den Pfalzgrafen bei Rhein das Amt Wildberg. Auch die Reformation kam dem Haus Württemberg zu Gute, sie machte den Zugriff auf die Klöster und deren Besitz möglich. 1603 (Abschluss eines Kauf- und Tauschvertrages zwischen Württemberg und Baden) wurde nahezu das ganze Gebiet des heutigen Kreises Calw württembergisch.
Die dabei erworbenen Ämter Altensteig und Liebenzell bestanden auch nach dem Übergang an Württemberg in ihrer bisherigen Form weiter. So blieb das spätmittelalterlich geprägte Bild der Ämtergliederung im Wesentlichen bis 1806 erhalten: Es handelte sich um die Ämter Altensteig, Calw, Horb, Liebenzell, Nagold, Neuenbürg, Wildbad und Wildberg sowie die Klosterämter Herrenalb, Hirsau und Reuthin.
1805 fielen der ritterschaftliche und der Johanniter-Besitz an Württemberg: Die Herrschaft Berneck der Freiherren von Gültlingen kam zum Amt Altensteig; die Johanniterkommende Rohrdorf und die Herrschaft Unterschwandorf der Freiherren von Kechler wurden Teil des Oberamts Nagold.
Württemberg selbst, seither Herzogtum, wurde im Jahr 1806 im Rahmen der Neuorganisation von Europa durch Napoleon zum Königreich erhoben. 1807 wurden die Ämter Liebenzell (an Calw), Wildberg (an Nagold) und Wildbad (an Neuenbürg) aufgehoben; ebenso wurden die Klosterämter aufgelöst zu Gunsten der Oberämter, Herrenalb erst 1808.
Im selben Jahr wurde das Oberamt Altensteig erweitert um Orte der früheren Ämter Calw, Hirsau, Klosterreichenbach, Nagold und Neuenbürg. Dieses Oberamt bestand nur noch bis 1810. Der Großteil mit Altensteig, Berneck, Rotfelden und Wart fiel dem Oberamt Nagold zu, Simmersfeld und Umgebung mit Enztal und Fünfbronn kam zu Calw. Im gleichen Jahr kam Ostelsheim vom Oberamt Böblingen an das Oberamt Calw, die Orte des ehemaligen Amts Liebenzell kamen zum Oberamt Neuenbürg.
Die 1806 nach geographischen Gesichtspunkten eingeteilten Kreise mit jeweils circa 100 000 Einwohnern – darunter befand sich erstmals ein Kreis Calw - wurden 1810 nach französischem Vorbild in Landvogteien umgebildet. Diese bekamen, als Zeichen des vollständigen Bruchs mit der Vergangenheit, statt der Ortsbezeichnungen landschaftsbe-zogene Bezeichnungen. So wurde die Landvogtei Schwarzwald (Département de la Forêt-Noire) mit Sitz in Calw geschaffen. Zu dieser Landvogtei zählten die Oberämter Böblingen, Calw, Freudenstadt, Nagold und Neuenbürg.
Eine weitere Veränderung der Bezirkseinteilung brachte das Jahr 1812; die Oberämter Calw und Nagold tauschten die Bezirke Bulach und Simmersfeld aus. Die ganze Landvogtei Schwarzwald kam 1817/18 nach ihrer Auflösung zum Schwarzwaldkreis des Königreichs Württemberg mit Sitz in Reutlingen. 1842 wurde der Bereich des ehemaligen Amts Liebenzell geteilt, die Mehrzahl der Orte verblieb bei Neuenbürg, Liebenzell selbst und die Gemeinden an der Nagold kamen zu Calw.
Diese Einteilung hatte im Wesentlichen Bestand bis 1935, als eine kleine Änderung der Bezirksgrenzen vorgenommen wurde. Die Gemeinde Enztal (Oberamt Nagold) wurde mit der Gemeinde Enzklösterle (Oberamt Neuenbürg) vereinigt. Am 1. Oktober 1938 wurde durch Zusammenlegen der Oberämter Calw, Nagold und Neuenbürg unter Abtrennung der Gemeinden Fünfbronn und Schietingen der Landkreis Calw mit 104 selbständigen Städten und Gemeinden gebildet.
In dieser Zusammensetzung blieb er bis zur neuerlichen Kreisreform 1973 bestehen. Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches wurde der Kreis Calw in das von den Franzosen neu gebildete Land Südwürttemberg-Hohenzollern einbezogen (ab 1952: Bundesland Südwürttemberg-Hohenzollern). Im Vorfeld der Reform von 1973 wurde das Weiterbestehen des Kreises Calw in Frage gestellt. Die 63 Landkreise des Landes Baden-Württemberg sollten in nur 28 neue Kreise umstrukturiert werden. Der Kreis Calw sollte aufgelöst und auf die benachbarten Kreise verteilt werden. Dies war insofern unverständlich, da er mit seiner Größe und Bevölkerungszahl geradezu den Idealvorstellungen der Reformtheoretiker und den abstrakten Vorstellungen des "Denkmodells" in idealer Weise entsprach. Schließlich konnte der Landtag und die Landesregierung, auch mit Hilfe von zwei Sachverständigenkommissionen, vom Fortbestehen des Kreises überzeugt werden. Ganz unangetastet in seinem Bestand blieb er jedoch nicht.
Im Zuge der Kreisreform fielen 13 Gemeinden vom Landkreis Calw an den Enzkreis. Auch an die Landkreise Rastatt und Böblingen mussten eine (Loffenau) bzw. zwei Gemeinden (Deckenpfronn, Dachtel) abgetreten werden. Im Gegenzug bekam der neue Kreis Calw vom ehemaligen Kreis Freudenstadt die Gemeinde Fünfbronn und die Gemeinde Garrweiler (als Ortsteil von Altensteig).
Durch die Gemeindereform verringerte sich die Zahl der selbständigen Städte und Gemeinden im Kreis Calw von 104 auf nur noch 25. Diese werden in zehn Verwaltungsräumen zusammengefasst auf einer Fläche von insgesamt 797,5 km2. Der Landkreis Calw ist Teil der im Zuge dieser Reform gebildeten Region Nordschwarzwald, gemeinsam mit dem Stadtkreis Pforzheim, dem Enzkreis und dem Landkreis Freudenstadt. Er gehört seither zum Regierungsbezirk Karlsruhe und umfasst 158 700 Einwohner (Stand 2008).
Die letzten drei Landräte des Landkreises Calw
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Günter Pfeiffer |
Dr. Herbert Zerr |
Hans-Werner Köblitz |



