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Sitzungstermine
03.06.2013
- Sitzung des Jugendhilfeausschusses
10.06.2013
- Sitzung des Kreistages
Service-BW
Soziale Entschädigungen
Personen, die einen Gesundheitsschaden erlitten haben, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus sonstigen Gründen einstehen muss, haben einen Anspruch auf angemessene wirtschaftliche Versorgung. Führt die Schädigung zum Tode des Betroffenen, haben auch seine Hinterbliebenen einen entsprechenden Anspruch.
Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören vor allem
- Kriegsopfer
- Wehrdienstopfer
- Zivildienstopfer
- Impfgeschädigte
- Opfer von Gewalttaten
- Gewahrsamsopfer (SED-Unrechtsbereinigungsgesetz)
Der Anspruch umfasst die Heil- und Krankenbehandlung einschließlich Badekuren und orthopädische Versorgung und laufende Rentenleistungen wie Grundrente, Ausgleichsrente, Berufsschadensausgleich usw. einerseits (KOV) sowie berufsfördernde Leistungen, Krankenhilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Wohnungshilfe, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen andererseits (KOF).
Gesetzesgrundlagen:
- Bundesversorgungsgesetz
- Opferentschädigungsgesetz
- Soldatenversorgungsgesetz
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
- Zivildienstleistendengesetz
- SED-Unrechtsbereinigungsgesetz
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Einkommensnachweise
- Mietnachweise
- Vermögensnachweise
Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.
Gebühr: keine
Formulare/Anträge:
Kriegsopfer:
- Antrag auf Gewährung von Beschädigtenversorgung
- Antrag auf Gewährung von Hinterbliebenenversorgung (Witwen , Witwer und Waisen)
Wehrdienstopfer:
- Antrag auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem III. Teil des Soldatenversorgungsgesetzes
- Antrag auf Gewährung von Hinterbliebenenversorgung nach dem III. Teil des Soldatenversorgungsgesetzes
Zivildienstopfer:
Impfgeschädigte:
Opfer von Gewalttaten:
- Antrag auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
- Antrag auf Gewährung von Witwen-/Waisenversorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- Antrag auf Gewährung von Elternversorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG)
Gewahrsamsopfer (SED-Unrechtsbereinigungsgesetz):
- Antrag auf Gewährung von Versorgung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
- Antrag auf Gewährung von Versorgung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)
Die Antragsformulare können Sie auch bei unserer Abteilung anfordern.
