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Sperrung der Robert-Bosch-Straße vom 17.06. bis zum 01.07.:
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Sitzungstermine
24.06.2013
01.07.2013
- Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
Service-BW
Dienstleistungen der Verwaltungen
in Baden-Württemberg
Menschen mit Behinderung
Menschen, deren körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist, können die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.
Sofern die Voraussetzungen für die Ausstellung eines solchen Ausweises vorliegen, können entsprechende Nachteilsausgleiche genutzt werden.
Gesetzesgrundlagen:
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- bereits vorhandene Arztberichte oder Krankenhausentlassungsberichte,
- 1 Passbild
Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.
Gebühr: keine
Formulare/Anträge:
Erstantrag Schwerbehindertenausweis (nach § 69 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)
Erhöhungsantrag Behindertenausweis (Änderungen nach § 69 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)
Merkblatt Erläuterungen zum Bescheid - SGB IX
Hinweise zur unentgeltlichen Beförderung § 145 SGB IX
Informationen zum Merkzeichen aG
Übersicht über Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen
