Reform der Verwaltungsstruktur in Baden-Württemberg
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat im Jahr 2003 eine tiefgreifende Reform der Verwaltungsstruktur in Baden-Württemberg beschlossen. Kernstück der Reform war die Eingliederung von insgesamt etwa 350 Landesbehörden in die Regierungspräsidien sowie die Stadt- und Landkreise.
Mit der Strukturreform wurde eine effektive und fortschrittliche Verwaltung geschaffen, die auf die Bedürfnisse von Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürgern ausgerichtet ist. Durch die Bündelung der Zuständigkeiten der einzelnen Sonderbehörden in den Regierungspräsidien und in den Stadt- und Landkreisen bekommen die Kunden der Verwaltungsdienstleistungen einheitliche Anlaufstellen mit kurzen Wegen. Durch die Bündelung vor Ort werden Entscheidungen möglich, die an die Stelle gegenläufiger Entscheidungen von verschiedenen Behörden treten. Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft erhalten zukünftig Entscheidungen aus einer Hand.
Für das Landratsamt Calw bedeutete die Reform eine Integration von 16 Sonderbehörden, die ganz oder teilweise in die Organisationsstruktur integriert wurden. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:
- Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung Freudenstadt (jetzt Abteilung Flurneuordnung)
- Amt für Landwirtschaft und Bodenkultur Wildberg (jetzt Abteilung Landwirtschaft und Naturschutz)
- Forstämter (jetzt Abteilungen Forstbetrieb, Forstliche Dienstleistung)
- Altensteig
- Bad Herrenalb
- Bad Liebenzell
- Bad Wildbad
- Calw
- Enzklösterle
- Nagold
- Gewässerdirektion Nördlicher Oberrhein Aussenstelle Freudenstadt (jetzt Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz)
- Polizeidirektion Calw (Wirtschaftskontrolldienst) (jetzt Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst)
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Karlsruhe (jetzt Abteilung Umwelt- und Naturschutz)
- Staatliches Schulamt Freudenstadt (jetzt Abteilung Schulen und Kultur)
- Staatliches Vermessungsamt Calw (jetzt Abteilung Vermessung)
- Straßenbauamt Calw (jetzt Abteilung Straßenbau)
- Versorgungsamt Karlsruhe (jetzt Abteilung Gesundheit und Versorgung)
Im Jahr 2007 wurde eine erste Evaluation der Verwaltungsstruktur-Reform begonnen, die zur derzeit laufenden Gesetzgebung des Verwaltungsstrukturreform-Weiterentwicklungsgesetzes (VRWG) geführt hat. In erster Lesung wurde das Gesetz im Landtag von Baden-Württemberg am 24.07.2008 beraten. Geplant ist, dass das VRWG zum 01.01.2009 in Kraft tritt.
Eine aus Sicht des Landratsamtes wesentliche Veränderung ist die Herauslösung der Schulaufsicht, die zukünftig in 21 neu eingerichteten Staatlichen Schulämtern (für den Landkreis Calw voraussichtlich mit Sitz in Pforzheim) organisiert wird.
Allgemeine Informationen und Hintergrundmaterial zur Verwaltungsstruktur-Reform und ihrer Weiterentwicklung finden sie auf den Seiten des Innenministeriums Baden-Württemberg.
Eine etwas andere Situation zeigt sich im Bereich der kommunalen Landeswohlfahrtverbände, die zum 01.01.2005 aufgelöst werden. Ihre Aufgaben, einschließlich der Hauptaufgabe, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, gehen überwieged auf die Stadt- und Landkreise über. Zwingend überörtlich wahrzunehmende Aufgaben werden einem neu zu errichtenden Kommunalverband für Soziales und Jugend übertragen. Informationen zu den Landeswohlfahrtsverbänden gibt es auf den Internetseiten des Landeswohlfahrtverbands Baden oder des Landeswohlfahrtverbands Württemberg-Hohenzollern.
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