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Sorgerecht bei Trennung und Scheidung
Die Beratung soll helfen, die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.
Ziel: Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der Regelung des Umgangs mit dem Kind
Liebe Eltern,
über die elterliche Sorge wird im Scheidungsverfahren nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag entschieden. Das Familiengericht wird Sie anhören und Ihnen konkrete Fragen zur Ausgestaltung und Handhabung der elterlichen Sorge stellen, auch wenn die gemeinsame elterliche Sorge fortbestehen soll.
Um Ihnen und Ihren Kindern behilflich zu sein und Sie bei der Erarbeitung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu unterstützen, stehen Ihnen die nachfolgend aufgeführten Beratungsstellen zur Verfügung.
Wir bitten Sie, Beratungstermine telefonisch zu vereinbaren.
Informationen, die den Beratungskräften anvertraut werden, fallen unter die Datenschutzbestimmungen. Sie dürfen grundsätzlich nur mit Ihrem Einverständnis weitergegeben werden.
Falls Sie beantragen, die elterliche Sorge auf einen Elternteil zu übertragen und über ein einvernehmliches Konzept für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge verfügen oder dieses mit Unterstützung einer Beratungsstelle erarbeiten, bitten wir Sie, dies gegenüber dem Familiengericht schriftlich mitzuteilen.
Auch wenn Sie als Paar auseinandergehen, bleiben Sie für die Kinder immer Vater und Mutter. Ihre Kinder brauchen Sie beide, auch wenn es Ihnen nicht immer gelingt, ruhig und gelassen zu bleiben und Sie sich vielleicht mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin nur schwer verständigen können. Sie können Ihren Kindern in dieser Situation Sicherheit geben, wenn Sie dafür Sorge tragen, dass die Kinder den regelmäßigen Kontakt zu beiden Eltern behalten.
Familiengerichte Calw und Nagold Landratsamt Calw
-Allgemeiner Sozialer Dienst-


