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03.06.2013
- Sitzung des Jugendhilfeausschusses
10.06.2013
- Sitzung des Kreistages
Service-BW
Forstliches Controlling
Forstliches Controlling dient der betriebswirtschaftlichen Steuerung innerhalb der Kreisforstverwaltung. Der Controller stellt die entscheidenden Daten bereit und berät die Führungskräfte in der Betriebssteuerung.
Das forstliche Controlling ist sowohl interner Dienstleister im Staatswald, als auch externer Dienstleister im Kommunalwald für die betriebswirtschaftliche Beratung waldbesitzender Städte und Gemeinden.
Controlling im Staats- und Körperschaftswald
- Erarbeitung und Bewertung von Kennzahlen und anderen betrieblichen Kenngröße
- Unterjähriges Controlling für die aktuelle Betriebssteuerung
- Mittelfristiges Controlling (Betrachtungszeitraum von 3 bis 5 Jahren)
- Beurteilung der Qualitätsstandards im naturalen Bereich
- Methoden: Zeitreihenanalysen, Benchmarking (Betriebsvergleiche)
Die Betrachtung der Kosten- und Erlössituation erfolgt mittels Standardauswertungen und Anregungen aus dem praktischen Forstbetrieb. Die betriebswirtschaftliche Steuerung erfolgt über Zielvereinbarungen mit den Forstbezirksleitungen und Forstrevieren.
Betriebswirtschaftliche Information der waldbesitzenden Städte und Gemeinden
Zusätzlich zur bestehenden Informationsroutine bei den waldbesitzenden Städten und Gemeinden (Jahresplanung, Jahresvollzug) kann die Kommune auch auf Wunsch über die mittelfristige Situation (3 bis 5-Jahreszeitraum) in Form von Zeitreihenanalysen und Betriebsvergleichen informiert werden. Des Weiteren bietet das Forstliche Controlling Prognoserechnungen über das zu erwartende Betriebsergebnis an.
Betriebswirtschaftliche Beratung der waldbesitzenden Städten und Gemeinden
Hat eine waldbesitzende Stadt oder Gemeinde eine spezielle strategische betriebswirtschaftliche Frage, so wird auf Wunsch des Waldbesitzers der Körperschaftswald detailliert betriebswirtschaftlich beleuchtet. Die Ergebnisse werden zwischen den zuständigen forstlichen Abteilungen, dem zuständigen Forstbezirksleiter und dem/der zuständigen Revierleiter/in besprochen.
Die direkten Ansprechpartner des Waldbesitzers, also der Forstbezirksleiter und der/die Revierleiter/in, präsentieren die Ergebnisse und beraten die Kommune.
