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Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Voraussetzung für die Gewährung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ist eine seelische Behinderung als Folge einer seelischen Störung. Darüber hinaus muss infolge dieser Störung die Fähigkeit zur Eingliederung in erheblichem Umfang beeinträchtigt sein. Entsprechend den vielfältigen Störungsbildern sind die Formen der Eingliederungshilfe entsprechend ausdifferenziert. Eine Sonderform ist z. B. die gestützte Kommunikation für autistische Kinder.
Ziele: Abwendung drohender Behinderung bzw. Förderung der Integration
Ihr Ansprechpartner:
Frank Kunath
Telefon: 07051/160-154
Fax: 07051/795-154
E-Mail: 43.Kunath@kreis-calw.de
Gebäude: Haus A, Vogteistraße 42 - 46, 75365 Calw
Raum: A 012


