Aktuelles
Landrat Helmut Riegger: Haushaltsrede 2012
Informationen und Anträge für Bildungs- und Teilhabepaket
Amtliche Bekanntmachungen
Sitzungstermine
14.05.2012
21.05.2012
- Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
in Nagold (Arbeitsagentur)
Service-BW
Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Voraussetzung für die Gewährung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ist eine seelische Behinderung als Folge einer seelischen Störung. Darüber hinaus muss infolge dieser Störung die Fähigkeit zur Eingliederung in erheblichem Umfang beeinträchtigt sein. Entsprechend den vielfältigen Störungsbildern sind die Formen der Eingliederungshilfe entsprechend ausdifferenziert. Eine Sonderform ist z. B. die gestützte Kommunikation für autistische Kinder.
Ziele: Abwendung drohender Behinderung bzw. Förderung der Integration

