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Landrat Helmut Riegger: Haushaltsrede 2012
Informationen und Anträge für Bildungs- und Teilhabepaket
Amtliche Bekanntmachungen
Sitzungstermine
14.05.2012
21.05.2012
- Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
in Nagold (Arbeitsagentur)
Service-BW
Behindertenvertreter des Landkreises Calw
Seit dem 01.01.2008 ist Herr Alexander Schock Behindertenbeauftragter des Landkreises Calw. Er setzt sich für die Verwirklichung einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung ein.
Hintergrund ist eine Initiative des Beauftragten der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen. Aus Gründen der Bürgernähe hat sich Herr Staatssekretär Dieter Hillebrand MdL für die Ernennung von Behindertenbeauftragten bei den Stadt- und Landkreisen ausgesprochen. Dabei war es seine ausdrückliche Intention, die Ausgestaltung und Ausstattung des Amts der Behindertenbeauftragten den Stadt- und Landkreisen zu überlassen, die dies im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und unter Berücksichtigung der Strukturen vor Ort selbst regeln.
Herr Schock war schon in der Vergangenheit beim Landeswohlfahrtsverband Baden für die Gewährung von Hilfen für behinderte Menschen verantwortlich. Heute ist er im Landratsamt Calw als Sozialplaner, Psychiatriekoordinator und Fallmanager tätig. Zudem ist er stellvertretender Vertrauensmann für die Belange schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landratsamt Calw, wodurch er zahlreiche Berührungspunkte mit den Themen Behinderung und Barrierefreiheit hat.
Herr Schock steht behinderten Menschen und ihren Angehörigen als direkter Ansprechpartner zur Verfügung und verweist gegebenenfalls auf entsprechende Hilfsmöglichkeiten oder stellt erforderliche Kontakte her. Des Weiteren wird er im Rahmen gesetzlicher Beteiligungsverfahren hinzugezogen. Schließlich steht er im regelmäßigen gegenseitigen Austausch mit dem Landes-Behindertenbeauftragten, um über aktuelle Entwicklungen und Ereignisse zu informieren bzw. informiert zu werden.
Betroffene können sich aber auch weiterhin an die ihnen bekannten Beratungsstellen, Selbsthilfeverbände etc. sowie an den Landes-Behindertenbeauftragten wenden, deren Arbeit hiervon unberührt bleibt.

