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Zukunft der Kreiskliniken
Amtliche Bekanntmachungen
Sitzungstermine
03.06.2013
10.06.2013
- Sitzung des Kreistages
Service-BW
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Aufenthaltsrechts der Bundesrepublik Deutschland sind das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU. Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Menschen, die nicht Bürger eines Landes der europäischen Union sind (Drittstaatsangehörige). Mit dem Freizügigkeitsgesetz/EU wird das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen im nationalen Bereich umgesetzt.
Lebenslagen
1. Einreise und Aufenthaltstitel
2. Förderung der Integration
3. Beendigung des Aufenthalts
4. Elektronischer Aufenthaltstitel
5. Verpflichtungserklärungen
Download / Formulare
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Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch und Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 18.30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass wir künftig nur noch mit Terminen arbeiten, um lange Wartezeiten für Sie zu verhindern. Bitte vereinbaren Sie daher immer vorab telefonisch einen Termin mit der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
