Aktuelles
Landrat Helmut Riegger: Haushaltsrede 2012
Informationen und Anträge für Bildungs- und Teilhabepaket
Amtliche Bekanntmachungen
Sitzungstermine
14.05.2012
21.05.2012
- Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses
in Nagold (Arbeitsagentur)
Service-BW
Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die bei Bedürftigkeit sonst keine Leistungen erhalten – also weder als erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren das Arbeitslosengeld II noch als 65-Jährige oder Ältere beziehungsweise als dauerhaft voll Erwerbsgeminderte die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Ihr Ansprechpartner:
Zuständig für Altensteig, Bad Liebenzell, Dobel, Egenhausen
Zuständig für Althengstett, Bad Herrenalb, Bad Wilbad, Ebhausen, Haiterbach, Neubulach, Oberreichenbach, Rohrdorf, Schömberg, Simmersfeld, Unterreichenbach
Zuständig für Calw und Teilorte, Gechingen, Ostelsheim und Simmozheim
Zuständig für Bad Teinach-Zavelstein, Enzklösterle, Höfen, Nagold, Neuweiler, Wildberg

