LANDRATSAMT
-Untere Flurbereinigungsbehörde-
Öffentliche Bekanntmachung
Zusammenlegung Haiterbach-Beihingen
Landkreis Calw
Feststellungsbeschluss
vom 22. Juni 2009
Az.: 3133 – 3.3.3
Das Landratsamt Calw -Untere Flurbereinigungsbehörde- stellt die Ergebnisse der Wertermittlung der in das Zusammenlegungsverfahren Haiterbach-Beihingen eingebrachten Grundstücke mit dem aus der Bodenwertkarte ersichtlichen Inhalt fest.
Diese Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gilt für das ganze Zusammenlegungsgebiet und ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligten bindend.
Die Nachweisungen über die festgestellten Wertermittlungsergebnisse liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit
im Bürgermeisteramt in 72221 Haiterbach, Marktplatz 1
und
im Bürgermeisteramt in 72227 Egenhausen, Hauptstraße 19
während der üblichen Dienststunden auf.
Der Feststellungsbeschluss beruht auf § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung sind bereits zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt und diesen in einem Termin erläutert worden. Die seinerzeit ausgelegten Ergebnisse der Wertermittlung wurden auf Grund der vorgebrachten Einwendungen überprüft und, so weit erforderlich, in dem aus der Bodenwertkarte ersichtlichen Umfang geändert.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch bei der Flurneuordnungsstelle Freudenstadt/Calw, Stuttgarter Straße 61, 72250 Freudenstadt eingelegt werden. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Bei schriftlicher Einlegung muss der Widerspruch innerhalb dieser Frist bei der Flurneuordnungsstelle Freudenstadt/Calw eingegangen sein.
gez. Eberhard Syga
Landratsamt Calw
-Untere Flurbereinigungsbehörde-

