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Fachdienst Kindertagespflege
Der Fachdienst Kindertagespflege unterstützt Eltern bei der Vermittlung von Betreuungsangeboten für Kinder in Tagespflege. Sie haben Interesse an einer Tätigkeit als Tagesmutter? Dann sind Sie bei uns richtig.
Die Kindertagespflege ist gesetzlich im Sozialgesetzbuch VIII, § 22 ff, § 43 geregelt. Dabei handelt es sich um eine flexible, familiäre Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder.
Details zu den Aufgaben und Leistungen des Fachdienstes können Sie dem Flyer (3,5 MB) entnehmen.
Die Tätigkeit der Tagesmutter wird mit einem Betrag von 3,90 € pro Kind und Stunde gefördert. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen des Fachdienstes Kindertagepflege sowie der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Ihre Ansprechpartnerinnen:


