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Sitzungstermine
06.02.2012
13.02.2012
Service-BW
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Anders als im umfassenden Baugenehmigungsverfahren ist im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren der Prüfungsumfang der Baurechtsbehörde deutlich reduziert.
Das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren kommt in Betracht, wenn Sie
- ein Wohngebäude,
- sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, ausgenommen Gaststätten,
- sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind,
- Nebengebäude und Nebenanlagen für die oben genannten Vorhaben (z.B. Garagen)
bauen und kein Kenntnisgabeverfahren durchführen wollen oder wenn Sie das Bauvorhaben außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans errichten wollen.
Der Bauherr trägt die Verantwortung dafür, dass auch öffentlich-rechtliche Vorschriften, die im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nicht geprüft werden, eingehalten werden. Im Einzelfall ist eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von nicht zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften zusätzlich zu beantragen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften kann die Baurechtsbehörde den Bau stoppen oder bereits Gebautes wieder abreißen lassen. Die beantragte Baugenehmigung kann sie dagegen wegen eines Verstoßes gegen nicht im vereinfachten Verfahren zu prüfende Vorschriften grundsätzlich nicht ablehnen.
Notwendige Unterlagen für das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren:
- Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit schriftlichem Teil
- Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100
- Baubeschreibung
- Technische Angaben über Feuerungsanlagen
- Darstellung der Grundstücksentwässerung
- Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
- Benennung eines Bauleiters
- Statistischer Erhebungsbogen
Bitte reichen Sie die entsprechenden Unterlagen in 3facher Ausfertigung bei der Gemeinde ein, in deren Gemeindegebiet das Bauvorhaben ausgeführt werden soll.
Die Gemeinde leitet die Antragsunterlagen an das Landratsamt als untere Baurechtsbehörde weiter.
Nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie von uns eine Mitteilung über das weitere Verfahren.
Formulare:
- Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
- Lageplan (schriftlicher Teil)
- Baubeschreibung
- Technische Angaben über Feuerungsanlagen
- Erklärung Standsicherheitsnachweis
- Benennung Bauleiter
- Statistischer Erhebungsbogen
weitere Formulare:
- Angaben zu gewerblichen Anlagen, die keiner immissionsschutzrechtlichen
Genehmigung bedürfen (§7 Abs. 2 LBOVVO) - Zusätzliche Baubeschreibung für gewerblichen Anlagen
- Baubeschreibung Werbeanlage
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung
Ihre Ansprechpartner:
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Stadt, Gemeinde |
Fachtechnische Sachbearbeitung |
Baurechtliche Sachbearbeitung |
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Althengstett |
Herr Koch |
Herr Praegert |
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Bad Herrenalb |
Herr Koch |
Herr Praegert |
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Bad Liebenzell |
Herr Koch |
Frau Missel |
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Bad Teinach-Zavelstein |
Frau Weßling |
Frau Schatz-Häußler |
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Dobel |
Herr Koch |
Herr Praegert |
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Gechingen |
Herr Koch |
Frau Missel |
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Höfen |
Herr Bertsch |
Herr Praegert |
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Neubulach |
Herr Bertsch |
Frau Schatz-Häußler |
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Neuweiler |
Herr Bertsch |
Frau Schatz-Häußler |
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Oberreichenbach |
Herr Bertsch |
Frau Missel |
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Ostelsheim |
Herr Bertsch |
Herr Praegert |
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Schömberg |
Herr Bertsch |
Frau Missel |
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Simmersfeld |
Herr Bertsch |
Frau Schatz-Häußler |
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Simmozheim |
Herr Koch |
Herr Praegert |
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Unterreichenbach |
Herr Bertsch |
Frau Missel |
|
Wildberg |
Frau Weßling |
Frau Schatz-Häußler |

