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Landrat Helmut Riegger: Haushaltsrede 2012
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06.02.2012
13.02.2012
Service-BW
Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde regelt die gleichzeitige Nutzung von Straßen und Wegen für die unterschiedlichen Verkehrszwecke, Verkehrsarten und Nutzungsansprüche. Um ein geordnetes Miteinander aller Straßennutzer zu erreichen, ordnet die Straßenverkehrsbehörde Verkehrszeichen (d.h. Verkehrsschilder und Fahrbahnmarkierungen) und Verkehrseinrichtungen (z.B. Ampeln) an. Das Landratsamt ist in diesem Zusammenhang für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Calw zuständig, mit Ausnahme der Städte Calw und Nagold (inkl. der Verwaltungsgemeinschaft) sowie - nur für die Gemeindestraßen - der örtlichen Straßenverkehrsbehörden Bad Herrenalb und Bad Wildbad.
Ferner ist die Straßenverkehrsbehörde für die Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmen von den Vorschriften der StVO verantwortlich:
Insbesondere nimmt die Straßenverkehrsbehörde folgende Aufgabenbereiche wahr:

