Die stellvertretende Calwer Landrätin Dr. Claudia Stöckle und die Böblinger Leiterin des ÖPNV-Amtes Barbara Dortenmann konnten Dr. Dieter Glück vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) begrüßen. Hintergrund seines Besuches war es, das weitere Vorgehen der beiden Landkreise im S-Bahnprojekt Calw – Stuttgart via Weil der Stadt abzustimmen.
Die beiden Landkreise beabsichtigen noch in diesem Jahr einen Antrag auf Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) einzureichen, um Mittel für die beabsichtigte Reaktivierung der Trasse Calw – Weil der Stadt und die Anbindung an die S-Bahn zu erhalten. Der beim BMVBS verantwortliche Referatsleiter Dr. Glück sowie
„Die Planungen der beiden Landkreise sind bereits sehr weit fortgeschritten“, so Dr. Glück. Der Besuch Vorort war wichtig, um offene Fragen im Vorfeld des Förderantrags ausräumen zu können und den beauftragten Gutachtern Hinweise auf Ergänzungsbedarf in den bisherigen Untersuchungen zu geben.
Dieter Ludwig, ehemaliger Geschäftsführer der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft, der zwischenzeitlich beratend für die beiden Landkreise tätig ist zeigte sich optimistisch. „Der Lückenschluss zwischen Calw und Stuttgart ist verkehrlich mehr als sinnvoll und notwendig.“
„Dieses Gespräch hat uns wieder ein großes Stück weiter nach vorn gebracht“, fasste Dr. Stöckle den Austausch mit den Vertretern von Bund und Land zusammen. „Jetzt wissen wir, wo wir noch nachbessern müssen, aber auch was wir schon gut gemacht haben. Das bringt uns deutlich näher an den Förderantrag.“
Hintergrund:
Die Landkreise Calw und Böblingen verfolgen das Ziel, die stillgelegte Trasse zwischen Calw und Weil der Stadt zu reaktivieren und mit dem S-Bahn-System in der Region Stuttgart zu verknüpfen. Die bisherigen Untersuchungen ergaben, dass vor allem die direkte Verbindung nach Stuttgart zu einem hohen Nachfragepotential führt und damit die Möglichkeit einer Förderung nach dem GVFG gegeben ist. Das GVFG ist ein Förderprogramm des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Dabei können bis zu 80% [60% aus Bundes und 20% aus Landesmitteln] der förderfähigen Kosten durch Zuschüsse finanziert werden.


