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06.02.2012
13.02.2012
Service-BW
Tourismusinfrastrukturprogramm
Das Land Baden-Württemberg vergibt Zuschüsse für öffentliche Tourismuseinrichtungen. Es möchte damit die Attraktivität der Tourismusstandorte in Baden-Württemberg erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuseinrichtungen steigern.
Grundlage der Förderung kommunaler Tourismusinfrastrukturprojekte sind die "Richtlinien des Wirtschaftsministeriums über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen" vom 12. April 2002.
Das Förderprogramm wird jährlich neu ausgeschrieben. Gefördert werden bauliche Investitionen in die kommunale Tourismusinfrastruktur von Gemeinden, gemeindlichen Zusammenschlüssen und Gesellschaften von öffentlichen Tourismusinfrastruktureinrichtungen, an denen Gemeinden, Gemeindeverbände oder öffentlich-rechtliche Träger mit mindestens 50 Prozent beteiligt sind, wobei die kommunale Beteiligung mindestens 25 Prozent betragen muss. Zu förderfähigen Tourismuseinrichtungen zählen vorrangig: innovative Vorhaben und Pilotprojekte, die dazu beitragen, zukunftsträchtige Bereiche und Nischen im Gesundheits- und Tourismusmarkt zu erschließen und auszubauen, Kooperationsmaßnahmen, die zur Schonung finanzieller Ressourcen und zur Nutzung von Synergieeffekten beitragen, Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde oder der Region von unmittelbarer Bedeutung sind.
Der Antrag ist über die Rechtsaufsichtsbehörde zu stellen, die dann eine Beurteilung aus tourismuspolitischer und gemeindewirtschaftlicher Sicht abgibt und den Antrag an das zuständige Regierungspräsidium weiterleitet.
Die Anträge für das Förderjahr 2011 sind bis zum 30. September 2011 beim Landratsamt Calw als Rechtsaufsichtsbehörde abzugeben.
Weitere Informationen erhalten Sie auch hier.
Sonderprogramm "Sanfter Tourismus"
Sonderprogramm "Nachhaltige Tourismusinfrastruktur"
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