Aktuelles
Landrat Helmut Riegger: Haushaltsrede 2012
Informationen und Anträge für Bildungs- und Teilhabepaket
Amtliche Bekanntmachungen
Sitzungstermine
27.02.2012
- Sitzung des Umweltausschusses
Beginn 13:00 Uhr
05.03.2012
-
Sitzung des Verwaltungsausschusses
Service-BW
Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst bei Bedarf folgende Leistungen:
- Eintägige und mehrtägige Schulausflüge für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder in Kindertagesstätten
- Persönlicher Schulbedarf wie Schulhefte oder Stifte in Höhe von – wie bisher – 100 Euro. Dieser Betrag wird künftig in zwei Raten in Höhe von 70 Euro im August und 30 Euro im Februar direkt an die Eltern ausbezahlt.
- Lernförderung, wenn die zuständige Lehrkraft bestätigt, dass nur mit Nachhilfeunterricht die Versetzung in die nächste Klassenstufe erreicht werden kann
- Gemeinschaftliches Mittagessen in Kindertagesstätten, Schulen und Horten, wenn ein gemeinsames Mittagessen angeboten wird.
- Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten wie zum Beispiel Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern wie Musik oder vergleichbare Aktivitäten der kulturellen Bildung sowie die Teilnahme an Freizeiten. Allerdings kann hierfür nur ein Betrag in Höhe von maximal zehn Euro pro Monat und Kind bezahlt werden.
- Schülerbeförderung: Kostenübernahme für den Schulweg zur nächstgelegenen Schule unter Berücksichtung der vorrangigen Leistungen und Befreiungsregelungen.
Die Leistungen erhalten alle Kinder und Jugendlichen, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II und SGB XII beziehen. Zudem erhalten auch Eltern von Kindern und Jugendlichen, die Wohngeld oder einen Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz beziehen, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Wohin können Sie sich wenden?
Zuständig für die Antragstellung und die Gewährung der Bildungs- und Teilhabeleistungen
nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) ist
das Jobcenter Landkreis Calw, Bahnhofstraße 37, 72202 Nagold, Tel.: 07452/91900, Mail: Jobcenter-Landkreis-Calw.Leistung@jobcenter-ge.de
nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), Kinderzuschlag oder Wohngeld
das Landratsamt Calw, Abteilung Soziale Hilfen, Vogteistraße 42 - 46, 75365 Calw
Ihre Ansprechpartner:
Alle Leistungen werden mit den Trägern abgerechnet, die die jeweilige Leistung erbringen. Nur die Geldbeträge für den Schulbedarf in Höhe von 70 Euro beziehungsweise 30 Euro werden direkt auf das Konto der Eltern überwiesen.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Informationsblatt:
Formulare:
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 34 SGB XII, § 6b BKGG
Abrechnungsformular "Mittagsverpflegung" für Leistungsanbieter


