Aktuelles
Information Bürgerforum zur
Zukunft der Kreiskliniken
Amtliche Bekanntmachungen
Sitzungstermine
03.06.2013
- Sitzung des Jugendhilfeausschusses
10.06.2013
- Sitzung des Kreistages
Service-BW
Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR - verlängern
Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihr Studium in Deutschland fortsetzen wollen. Sie müssen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Reisepass
- aktuelles biometrisches Bild
- Wohnraumbescheinigung
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts in Form einer Verpflichtungserklärung durch eine dritte Person - weitere Informationen zur Verpflichtungserklärung finden Sie hier!
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen angefordert werden können.
Formulare
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung nur durch eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde möglich ist. Entsprechende Ansprechpartner finden Sie auf der Seite Ausländerbehörde. Die Unterlagen können nicht auf dem Postweg eingereicht werden!
Bitte beachten Sie auch, dass bei der Antragsstellung Gebühren zu entrichten sind!
Möchten Sie weitere Informationen? Diese finden Sie unter www.service-bw.de
