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Zukunft der Kreiskliniken
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Sitzungstermine
03.06.2013
- Sitzung des Jugendhilfeausschusses
10.06.2013
- Sitzung des Kreistages
Service-BW
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - verlängern
Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.
Voraussetzung
Für die Verlängerung müssen Sie die gleichen Voraussetzungen wie für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen. Zusätzlich dürfen Sie
- Ihre Ausbildung nicht unangemessen verzögern und
- die durchschnittliche Ausbildungsdauer nicht überschreiten.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Reisepass
- aktuelles biometrisches Bild
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen angefordert werden können.
Formulare
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung nur durch eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde möglich ist. Entsprechende Ansprechpartner finden Sie auf der Seite Ausländerbehörde. Die Unterlagen können nicht auf dem Postweg eingereicht werden!
Bitte beachten Sie auch, dass bei der Antragsstellung Gebühren zu entrichten sind!
Möchten Sie weitere Informationen? Diese finden Sie unter www.service-bw.de
