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03.06.2013
10.06.2013
- Sitzung des Kreistages
Service-BW
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung - beantragen
Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten in Deutschland arbeiten? Dann benötigen Sie
- eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung und zuvor
- ein nationales Visum zur Einreise nach Deutschland.
Ausnahme: Staatsangehörige der EU-Staaten haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen des Niederlassungsrechts oder der Arbeitnehmerfreizügigkeit eine selbständige Tätigkeit oder Beschäftigung in Deutschland ausüben. Das gilt auch für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie für Staatsangehörige der Schweiz. Für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien bestehen noch Übergangsregelungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit. Sie müssen vor der Aufnahme einer Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Agentur für Arbeit einholen.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung ist befristet. Sie können sie auf Antrag verlängern lassen.
Hinweis: Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis nur, wenn Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot haben. Ihre Zulassung richtet sich nach den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland und der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt. In bestimmten Berufen oder bei Angehörigen bestimmter Staaten liegt die Zulassung zur Beschäftigung im Ermessen der Behörde. In begründeten Einzelfällen kann die Zulassung erfolgen, wenn ein öffentliches Interesse an der Beschäftigung besteht. Zuständig für diese Beurteilung ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung, auf deren Homepage www.zav.de Sie weitere Informationen finden.
Verfahrensablauf
Beachten Sie, dass Sie einen Verlängerungsantrag vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde stellen müssen.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Reisepass
- aktuelles biometrisches Bild
- Arbeitgeberbescheinigung bzw.
- Nachweis des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzangebotes (Arbeitsvertrag)
- Stellenbeschreibung
- Wohnraumbescheinigung
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen angefordert werden können.
Formulare
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung nur durch eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde möglich ist. Entsprechende Ansprechpartner finden Sie auf der Seite Ausländerbehörde. Die Unterlagen können nicht auf dem Postweg eingereicht werden!
Bitte beachten Sie auch, dass bei der Antragsstellung Gebühren zu entrichten sind!
Möchten Sie weitere Informationen? Diese finden Sie unter www.service-bw.de
