Gewerbeaufsicht
Die Technik bestimmt unser Leben. Dem technischen Fortschritt verdanken wir unseren Lebensstandard. Bereits mit dem Beginn der Industrialisierung im 19. Jahrhundert erkannte man, dass die Technik auch Risiken und Gefährdungen mit sich bringt. In diesem Jahrhundert schlug die Geburtsstunde der Gewerbeaufsicht. Heute existiert eine Vielzahl von Vorschriften und Regelwerken, die dem Schutz der Beschäftigten und der Umwelt dienen. Die Gewerbeaufsicht im Kreis Calw ist für ca. 7.000 Betriebe für nachfolgende Bereiche beratend und überwachend zuständig:
Technischer Arbeitsschutz
Nach den Vorschriften zum Rechtsgebiet technischer Arbeitsschutz wie Betriebssicherheitsverordnung, Baustellenverordnung und Arbeitsschutzgesetz tritt die Fachbehörde gegenüber Betriebe beratend und überwachend auf.
Im technischen Arbeitsschutz findet meist eine enge Zusammenarbeit mit der Zuständigen Berufsgenossenschaft statt.
Berufsbedingte Erkrankungen sind ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor. Ursachen sind die physischen u. psychischen Belastungen, denen Menschen bei der Arbeit ausgesetzt sind. Hierzu gehören Allergie auslösende Stoffe, ergonomische Missstände, schlechte Sichtverhältnisse, schlechte Luft etc.
Für die menschengerechte Gestaltung der Arbeit, für die Abwehr von Gefahren und für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer sind sowohl technische als auch arbeitsmedizinische Gesichtspunkte maßgebend. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Gewerbeaufsicht helfen den Betrieben, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen, um so systematisch arbeitsbedingte Unfälle zu verhüten.
Zu einem vorbeugenden Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz tragen auch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen bei. Sie sollen helfen, Gesundheitsbeeinträchtigungen durch arbeitsbedingte Belastungen frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf ärztlich behandeln zu lassen. Dort, wo die Arbeit krank macht, sind Veränderungen am Arbeitsplatz notwendig. In extremen Fällen muss die Gewerbeaufsicht sogar Beschäftigungsverbote aussprechen.
Das Landratsamt
- achtet auf Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Unfälle
- überwacht Maßnahmen zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
- weist auf Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit hin
- berät bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- wirkt bei der Planung von Arbeitsstätten und Anlagen im Rahmen baurechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren mit
- überwacht Maßnahmen der Arbeitssicherheit, der Arbeitshygiene und des Gesundheitsschutzes.
Sozialer Arbeitsschutz
Nach den Vorschriften zum Rechtsgebiet sozialer Arbeitsschutz wie Arbeitszeitgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz tritt die Fachbehörde gegenüber Betrieben beratend und überwachend auf.
Das Landratsamt berät und überprüft Betriebe im Hinblick auf die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften. Überlange Arbeitszeiten und unzureichende Ruhezeiten gefährden die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten. Beschäftigungsfreie Sonntage sollen psychische Regeneration und soziale Kontakte ermöglichen. Die untere Verwaltungsbehörde beurteilt Produktions- und Arbeitsverfahren daraufhin, ob Ausnahmen vom grundsätzlichen Gebot der Sonn- und Feiertagsruhe gerechtfertigt erscheinen.
Antrag Sonn- und Feiertagsarbeit
Weiterer Punkt ist die Überwachung des Jugendarbeitsschutzgesetz. Kinderarbeit ist bei uns grundsätzlich verboten. Bei der Beschäftigung Jugendlicher sind weitreichende Bestimmungen zum Schutze ihrer Gesundheit und ungestörter Entwicklung zu beachten. Ihre Arbeitsszeit ist auf acht Stunden am Tag und fünf Tage in der Woche begrenzt.
Immissionsschutz
Bei Betriebskontrollen wird neben der Einhaltung der arbeits-schutzrechtlichen Vorschriften auch auf die Einhaltung der immissionsschutztrechtlichen Vorschriften geachtet. In den Genehmigungsverfahren wird die Vereinbarkeit der Vorhaben mit der Umwelt geprüft. Der Nachbarschaftsschutz hat hier ein großes Gewicht.
Das Nebeneinander von Arbeiten und Wohnen kann viel Konfliktpotential in sich haben. Die Gewerbeaufsicht wirkt auf den Ausgleich der Interessen hin und achtet auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben an die Betriebe.
Ansprechpartner
Unsere Ansprechpartner sind nach Leitbranchen in drei Teams aufgeteilt:
Team I
Leitbranchen: Chemie, Entsorgung, Recycling, Hochschulen, Gesundheitswesen, Leder, Textil, Holzbe- und verarbeitung, Nahrungs- und Genussmittel, Herstellung von Zellstoff, Papier und Pappe, Druckerei, Verlags- und Pressewesen, Versorgung
Ansprechpartner: Frau Jessica Frank, Herr Roland Schaber
Team II
Leitbranchen: Metallverarbeitung, Elektrotechnik, Metallerzeugung, Fahrzeugbau, Kraftfahrzeugreparatur, Tankstellen, freie Tankstellen, Verwaltung, Feinmechanik, Maschinenbau
Ansprechpartner: Frau Natalja Paluch, Frau Linda Koummarasy, Herr Wolfgang Großmann
Team III
Leitbranchen: Bau, Steine, Erden, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe, Datenverarbeitung und Fernmeldedienste, Gaststätten und Beherbungsbetriebe, Dienstleistungen, Verkehr/Busunternehmen
Ansprechpartner: Herr Jochen Schaible, Herr Arthur Sipple
Sonderdienste
Baustellen: Herr Jochen Schaible
Jugendarbeitsschutz: Herr Arthur Sipple
Gefahrgut: Herr Roland Schaber
AnKa: Frau Erika Bischoff, Frau Verona Bacher, Frau Dora Aichele
Bußgelder/Fahrpersonalrecht: Frau Petra Rowald, Frau Eva Schill
gewerbliches Abwasser: Herr Roland Schaber
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Frau Maria Zimmermann, Herr Tom Klapproth
Dokumente und Links
Die wichtigsten und gänigen Dokumente und Formulare finden Sie hier.
Zugelassene Messstellen für Lärm und Emissionsmessungen. ReSyMeSa.